Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Verordnung für Logopädie  (Gelesen 2047 mal)

Offline Katia_40lbs

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Verordnung für Logopädie
« am: 08.Mär 2016, 22:03 »
Hi ihr, ich war heute bei der Charite, hab mir in den Hals schauen lassen und nen Stimmtest gemacht. Was er mir erzählt hat über die Möglichkeiten der StimmbandOp hat mich nicht überzeugt. Da versuche ich es eher noch mal mit Logopädie. Dazu jetzt meine Frage: was ist eine Verordnung für den Arzt, der sie ausstellt? Muss er sie bezahlen oder hat er nur ein bestimmtes Kontingent im Quartal für alle seine PatientInnen? Ich war bei zwei Ärzten jetzt und jedes Mal kam ich mir wie eine Bittstellerin vor. Einer meinte er könne mir keine mehr ausstellen, nie mehr, beim Anderen wollte die Schwester partout, das ich erst mit dem Arzt spreche. Als wenn der was machen könnte oder Ahnung von Stimmtherapie hätte. :(
Gibt es da was zum Nachlesen für mich?
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Offline Steffi938

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Re: Verordnung für Logopädie
« Antwort #1 am: 08.Mär 2016, 23:05 »
Hey :)

http://younganddifferent.de/medizinisches/logopaedie-wie-bekomme-ich-die

Das hilft dir vielleicht weiter ... Es ist leider oft einfach so, dass die Ärzte keine Ahnung haben, was sie verschreiben dürfen ...

Viele Grüße
Steffi
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Offline Steffi86

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Re: Verordnung für Logopädie
« Antwort #2 am: 11.Mär 2016, 08:31 »
Hm, also normal sollte dir jeder HNO eine sogenannte "Heilmittelverordnung" ausstellen können. Auf dieser könnte dann etwas von "falscher Beanspruchung der Stimme", deswegen "Überbelastung" oder ähnliches stehen, dass beschreibt, dass der aktuelle Zustand negative Auswirkungen auf deine Stimmbänder hat.

Ich musste dafür auch kurz zum Arzt rein, aber der hat nur kurz mit dem Endoskop in den Hals gekuckt, ob mit den Stimmbändern (noch) alles in Ordnung ist. Das ist für Logopäden auch nicht ganz uninteressant. Zumindest meine Logopädin war sehr erfreut, dass der Arzt das gemacht hat.

Auf der Heilmittelverordnung muss auch gar nicht unbedingt was von Trans drauf stehen; an anderer Stelle wurde mir gesagt, es wäre sogar besser wenn es nicht drauf steht, denn alles was an Behandlungen unter F64 steht würde eine Genehmigung der KK erfordern, während der ICD-code für "sonstige Stimmstörungen" genauso passt.

Mir hat übrigens meine Logopädin erklärt, dass die Anzahl an Heilmittelverordnungen nicht vom Arzt abhängt, sondern vom Patienten. Dass man angeblich als Patient nur eine bestimmte Anzahl an Behandlungen bekommt (20 meine ich).
Das habe ich allerdings ebenfalls nicht weiter nachgeforscht - könnt ich aber eigentlich mal tun. :kratz:
Vorstandsmitglied Trans-Ident Regensburg eV

10 - 2013: inoffizieller Alltagstest
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05 - 2014: Therapiebeginn
12 - 2014: Hormontherapie (Gynokadin)
04 - 2015: Beginn Laserepilation
08 - 2015: Vornamens-/Personenstandsänderung
09 - 2015: Logopädie
29. September 2016: SRS Dr. Suporn