Da kann ich mir sehr viel gravierendere Einschränkungen vorstellen.
Z.B. dass ein Hetero-Paar, bei dem der transsexuelle Partner nicht operiert werden möchte, nicht heiraten, sondern nur eine für Homosexuelle bestimmte Lebensgemeinschaft eingehen kann. Damit wird die Transsexualität permanent und dauerhaft offenbart. Darüber hinaus wird die sexuelle Identität des ja ebenfalls heterosexuellen Nicht-Trans-Partners verletzt. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte beider, die sich auch ganz gut mit Bezug auf das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2005 belegen lassen sollte.