Hallo Nicole,
ich war 2x vor der Namensänderung in China. Ich bin vorher hier aufs Bürgerbüro und habe gebeten, ob Sie mir den neuen Namen als Künstlernamen in den Paß drucken. Das müssen sie nicht tun, haben es aber in meinem Fall getan. Ich mußte nur einen Beleg liefern, daß ich den Namen in der Öffentlichkeit nutze. Das war in dem Fall die Mitgliedsbescheinigung in einem Verein, wo der neue Name draufstand. Bei dem Verein wiederum hatte ich den Namen mit Hilfe des DGTI-Ausweises ändern lassen. Nicht jeder weiß, daß dieser Ausweis nicht offiziell ist, also wird er oft anerkannt.
Bei der Flugbuchung habe ich die Anrede "Frau" eingegeben, den Vornamen aber abgekürzt. Ich hatte allerdings in China noch einen Inlandsflug, wo die dortige Kundschaft, die den Flug gebucht hat, direkt den weiblichen Namen hat draufdrucken lassen, und es gab keine Nachfragen.
Ach so, den neuen Paß brauchte ich, damit mir das Bild ähnlich sieht.
Auf dem Rückflug hatte ich noch einen Anschlußflug mit Lufthansa. Die versuchen den personalfreien Betrieb. Da hätte ich unter jedem Namen fliegen können, wahrscheinlich selbst "Mickeymaus". Den Automaten interessiert es jedenfalls nicht.
Mihi