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Das Selbstbestimmungsgesetz in Schweden

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Das schwedische Selbstbestimmungsgesetz

Originaltext hier: Lag (2024:238) om fastställande av kön i vissa fall
 
Gesetz (2024:238) über die Feststellung des Geschlechts* in bestimmten Fällen

SFS-Nr.: 2024:238
Ministerium/Behörde: Sozialministerium
Erlassen: 25. April 2024
Änderungsregister: SFSR (Regierungskanzlei)
Quelle: Volltext (Regierungskanzlei)
 
Gesetzesinhalt

§ 1 Diese Gesetz enthält Bestimmungen darüber, dass eine Person auf Antrag feststellen lassen kann, dass sie ein anderes Geschlecht als das in der Bevölkerungsregistrierung eingetragene hat.
 
Voraussetzungen für die Feststellung des Geschlechts
 
§ 2 Eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann nach Antrag feststellen lassen, dass sie ein anderes Geschlecht als das im Bevölkerungsregister eingetragene hat, wenn
 
1. die Person in Schweden registriert ist, schwedischer Staatsbürger ist und in Schweden registriert war oder schwedischer Staatsbürger ist und eine Koordinationsnummer hat,
2. die Person keine eingetragene Lebenspartnerschaft führt
3. das im Bevölkerungsregister eingetragene Geschlecht nicht mit der Geschlechtsidentität der Person übereinstimmt und
4. anzunehmen ist, dass die Person diese Geschlechtsidentität auf absehbare Zeit leben wird.**
 
§ 3 Ein Kind unter 16 Jahren, das eine angeborene Abweichung in der Geschlechtsentwicklung hat, erhält auf Antrag die Feststellung, dass es ein anderes Geschlecht als das aus der Bevölkerungsregistrierung hervorgehende hat, wenn
 
1. das Kind in Schweden im Personenstandsregister eingetragen ist,
2. eine Änderung im Einklang mit der Entwicklung der Geschlechtsidentität des Kindes steht, und
3. dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich ist.
 
Beteiligung des Kindes
 
§ 4 Wenn sich der Antrag auf ein Kind bezieht, muss das Kind informiert werden und die Möglichkeit erhalten, seine Meinung zu äußern. Die Meinung des Kindes ist unter Berücksichtigung des Alters und der Reife des Kindes zu berücksichtigen.
 
Antrag
 
§ 5 Ein Antrag muss schriftlich eingereicht und an die Sozialbehörde (Socialstyrelsen) gerichtet werden.

§ 6 Ein Antrag für ein Kind wird von den Sorgeberechtigten des Kindes gestellt.
 
Ein Antrag für ein Kind, das das 12. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Kindes gestellt werden.
 
Entscheidende Behörde

§ 7 Die Sozialbehörde (Socialstyrelsen) entscheidet in Angelegenheiten nach diesem Gesetz.

Rechtsmittel

§ 8 Entscheidungen der Sozialbehörde (Socialstyrelsen) können beim allgemeinen Verwaltungsgericht angefochten werden.

Eine Überprüfungsgenehmigung ist für eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (Kammarrätten) erforderlich.
 
Anerkennung ausländischer Urteile und Entscheidungen
 
§ 9 Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung über die Änderung des Geschlechts einer Person, die von einer ausländischen Behörde oder einem ausländischen Gericht erlassen wurde, wird in Schweden als rechtswirksam anerkannt, sofern die betroffene Person zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem betreffenden Land ihren Wohnsitz hatte oder dessen Staatsangehörigkeit besaß.
 
Ermächtigung
 
§ 10 Die Regierung oder die von ihr bestimmte Behörde kann Vorschriften darüber erlassen, was ein Antrag enthalten muss und wie das weitere Antragsverfahren gestaltet ist.
 
 
* Das juristische Geschlecht wird mitkorrigiert. Steht direkt im Namen des Gesetzes. Für jeden sofort lesbar damit es auch deutlich ins Auge springt!
 
** Interessant. Mit diesem Passus sollen impulsive und unüberlegte Änderungen vermieden werden.
 
 
Angelegt am 19.11.2025
Letzte Bearbeitung: 11.01.2026, 19:19

News

 

24.07.25: Verfassungsbeschwerde und Unberührtenklage online

Hier gehts lang. >klick<

 

07.06.25: Komplettes SBGG und weitere Erklärungen online

Wir haben keinerlei Anstrengungen gescheut und das komplette SBGG mit seinen insgesamt 13 Artikeln (nicht nur Artikel 1 der von Google leicht gefunden wird) suchmaschinentauglich online gestellt, in der Hoffnung, daß Google auch den wichtigen Artikel 4 des SBGG findet und auflistet.

 


Neurointersexualität / Neurointersexuelle Körperdiskrepanz (NIBD)
Eine Zusatz-Bezeichnung, die gerne von manchen originär transsexuellen Menschen benutzt wird, um sich von der inflationären Benutzung des Begriffes "Transsexualität", welche durch die genderorientierte Trans*-Community, aber auch durch die Medien getätigt wird, abzugrenzen. NIBD-Betroffene wollen einfach nicht mit anderen Phänomenlagen, die entweder nur ein Lifestyle, Rollenproblem oder sexueller Fetisch sind, verwechselt und/oder in einen Topf geworfen werden. Die Bezeichnung NIBD bezieht sich auf die wissenschaftliche Arbeit von Dr. Haupt.

 


Neurointersexuality / Neurointersexual Body Discrepancy (NIBD)
An additional term which is often used by originally transsexual people to differentiate themselves from the inflationary use of the term "transsexuality" by the gender-oriented trans* community, but also by the media. NIBD patients simply do not want to be confused and/or lumped together with other phenomena that are either just a lifestyle, role problem or sexual fetish. The term NIBD refers to the scientific work of Dr. Haupt.

 

 

 

 


Transgender - Transidentität
Transgender hadern hauptsächlich mit der sozialen Geschlechterrolle (gender), die ihnen seitens der Gesellschaft und kulturellen Konventionen aufgedrückt wird. Einen körperlichen Leidensdruck, wie ihn originär transsexuelle Menschen (NIBD) verspüren, ist bei ihnen nicht gegeben. Gerne und immer wieder wird, auch von Fachleuten, Transgenderismus mit originärer Transsexualität verwechselt.
Transidente hadern mit ihrer Identität als Mann oder Frau. Dieses Problem ist rein psychisch bedingt, einen körperlichen Leidensdruck, wie ihn originär transsexuelle Menschen (NIBD) verspüren, ist bei ihnen ebenfalls nicht gegeben. Auch hier wird das Phänomen gerne mit originärer Transsexualität verwechselt.

 


Transgender - Transidentity
Transgender people mainly struggle with the social gender role (gender) that is imposed on them by society and cultural conventions. They do not experience the kind of physical distress felt by originally transsexual people (NIBD). Transgenderism is often and repeatedly confused with original transsexuality, even by experts.
Transident people struggle with their identity as a man or a woman. This problem is purely psychological; they do not experience the kind of physical suffering that original transsexual people (NIBD) do. Here too, the phenomenon is often confused with original transsexuality.

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