Die dänische Gesetzeslage
Das dänische Ordnungssystem ist ziemlich chaotisch, ich habe einige Anstrengungen und Übersetzungshilfe gebraucht, um den wichtigen Abschnitt zu finden.
Das CPR hat 16 Kapitel, ich übersetze hier nur das relevante Kapitel 2 vollständig und markiere den entsprechenden Abschnitt in anderer Farbe.
Der farblich markierte § 3 Absatz 6 der dänischen CPR-loven trat am 1. September 2014 durch das Gesetz Nr. 752 vom 25. Juni 2014 (LOV nr. 752 af 25/06/2014) in Kraft. Er bildet die Grundlage für das dänische Selbstbestimmungsmodell, das Volljährigen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag mit einer Selbsterklärung und einer Wartefrist von sechs Monaten zu ändern.
Veröffentlichung des Gesetzes über das Zentrale Personenregister
Hiermit wird das Gesetz über das Zentrale Personenregister in der Fassung der Gesetzesbekanntmachung Nr. 646 vom 2. Juni 2017 – mit den Änderungen aus § 25 im Gesetz Nr. 503 vom 23. Mai 2018, Gesetz Nr. 747 vom 8. Juni 2018, § 39 im Gesetz Nr. 1711 vom 27. Dezember 2018, § 4 im Gesetz Nr. 1722 vom 27. Dezember 2018, § 9 im Gesetz Nr. 962 vom 26. Juni 2020 und § 8 im Gesetz Nr. 1052 vom 30. Juni 2020 – bekannt gemacht.
Kapitel 2
Personenkennzeichen und andere Angaben im Zentralen Personenregister (CPR)
§ 3. Jede Person erhält eine Personenkennziffer, wenn sie
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im Land aufgrund Geburt oder Zuzug aus dem Ausland im Melderegister eingetragen wird,
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in die gesetzliche Rentenversicherung (ATP) aufgenommen wird,
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nach Ansicht der Steuerbehörden im Rahmen einer Steuerangelegenheit im Land eine solche erhalten muss.
Absatz 2. Das Sozial- und Innenministerium sorgt dafür, dass Personenkennziffern vergeben werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Absatz 3. Das Sozial- und Innenministerium informiert die betreffende Person über die Vergabe der Personenkennziffer bei
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der Registrierung einer Geburt,
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der erstmaligen Registrierung nach Zuzug aus dem Ausland und
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der Änderung der Personenkennziffer gemäß Absatz 5.
Absatz 4. Jede Person hat das Recht, bei der Kommune eine Bescheinigung über ihre Personenkennziffer gegen Zahlung von bis zu 75 Kronen zu erhalten. Der Betrag wird ab 2014 jährlich entsprechend der voraussichtlichen Preis- und Lohnentwicklung im kommunalen Sektor angepasst. Der Gemeinderat kann verlangen, dass die Gebühr im Voraus gezahlt wird.
Absatz 5. Das Sozial- und Innenministerium vergibt eine neue Personenkennziffer an Personen, wenn Fehler in den Angaben, die in deren Personenkennziffer einfließen, festgestellt werden.
Absatz 6. Das Sozial- und Innenministerium vergibt nach schriftlichem Antrag eine neue Personenkennziffer an eine Person, die selbst erlebt, dem anderen Geschlecht anzugehören. Die Vergabe einer neuen Personenkennziffer ist davon abhängig, dass die betreffende Person eine schriftliche Erklärung abgibt, wonach der Wunsch nach einer neuen Personenkennziffer auf dem Erleben beruht, dem anderen Geschlecht anzugehören, und dass die Person nach einer sechsmonatigen Bedenkzeit ab Antragstellung den Antrag schriftlich bestätigt. Voraussetzung ist außerdem, dass die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt ist.*
Absatz 7. Das Sozial- und Innenministerium kann nach schriftlicher Anfrage ausnahmsweise eine neue Personenkennziffer an eine Person vergeben, deren Personenkennziffer bei Identitätsmissbrauch verwendet wurde oder wird.
Absatz 8. Der Sozial- und Innenminister legt Regeln zur Struktur der Personenkennziffer fest und kann Regelungen über die Registrierung einer Personenkennziffer im CPR für Personen bestimmen, denen gemäß Absatz 1 keine Kennziffer zugeteilt werden muss.
- Anmerkung Selfmademan: Hier gibt es die Korrektur des juristischen Geschlechts!!! Sowie eine Bedenkzeit von sechs Monaten wo der Antrag dann nochmals schriftlich bestätigt werden muß. Nicht wie in Deutschland, wo man nach drei Monaten alles easy bekommen kann.
Angelegt am 23.11.2025

