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Chaos im Selbstbestimmungsgesetz

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Wie das SBGG unsere Rechte beschneidet

Wer sich das Selbstbestimmungsgesetz sehr genau durchliest stößt zunächst auf den folgenden Passus im § 6 SBGG:
 
(1) Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen sind im Rechtsverkehr maßgeblich, soweit auf die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung oder die Vornamen Bezug genommen wird und durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Das klingt ja erstmal schön. Der Geschlechtseintrag muß überall akzeptiert werden weil er nach § 54 PStG eine Beweiskraft besitzt. Was für eine herrliche Welt, wenn da nicht gleich ein Pferdefuß folgen würde, der die Einschränkung der Beweiskraft möglich macht. So steht nämlich in Absatz 1 auch, dass der Eintrag maßgeblich ist, „soweit [...] durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.“ Und genau diese „andere Bestimmung“ liefert das SBGG in Absatz 2 (Hausrecht) sofort selbst mit.
 
 (2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.
Das Hausrecht bleibt vom Geschlechtseintrag unberührt. Heißt, der Hausrechtsinhaber darf den Geschlechtseintrag ignorieren und allein anhand des Aussehens/der Optik die betroffene Person aus den geschlechtsspezifischen Räumen verweisen. Wer ein suboptimales Passing hat oder optisch nicht ins klassische Raster passt, gerät in den Verdachtsmoment und wird abgewiesen. Das trifft eine operierte transsexuelle Frau genauso wie eine maskulin wirkende Cis-Frau. Genau das ist die optische Willkür und Diskriminierung, die der Gesetzgeber durch das SBGG an der Tür legalisiert hat.
 

Warum ist dieser "Hausrechtsparagraph" so durchschlagend?

Das liegt an der Systematik der Gesetzgebung. Im Fachjargon nennt man das "Lex specialis derogat legi generali" (Das spezielle Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz).
 
Während das Personenstandsgesetz das allgemeine Gesetz ist, so ist das Selbstbestimmungsgesetz das spezielle Gesetz und damit gelten die §§ des SBGG vorangig, unabhängig davon was das PStG dazu sagt. Das SBGG bohrt also gezielt ein Loch in die Beweiskraft des PStG. Es hebelt den rechtlichen Nutzen des Registers vor der Tür aus. - Sollte es wie in England zu einem Toilettenverbot kommen, was leider sehr viele Leute einfordern, dann kommt das einem gesellschaftlichen Ausschluß gleich. Kino, Restaurantbesuche, Disco, Konzerte, Zoo, längere Stadtbummel und Ausflüge etc. sind dann nicht mehr drin weil irgendwann notgedrungen die Blase anfängt zu drücken. Man kann auf vieles verzichten, aber nicht auf den Toilettengang.
 
 
Angelegt am: 31.05.2026
Letzte Bearbeitung: 31.05.2026, 17:57

News

 

24.07.25: Verfassungsbeschwerde und Unberührtenklage online

Hier gehts lang. >klick<

 

07.06.25: Komplettes SBGG und weitere Erklärungen online

Wir haben keinerlei Anstrengungen gescheut und das komplette SBGG mit seinen insgesamt 13 Artikeln (nicht nur Artikel 1 der von Google leicht gefunden wird) suchmaschinentauglich online gestellt, in der Hoffnung, daß Google auch den wichtigen Artikel 4 des SBGG findet und auflistet.

 


Neurointersexualität / Neurointersexuelle Körperdiskrepanz (NIBD)
Eine Zusatz-Bezeichnung, die gerne von manchen originär transsexuellen Menschen benutzt wird, um sich von der inflationären Benutzung des Begriffes "Transsexualität", welche durch die genderorientierte Trans*-Community, aber auch durch die Medien getätigt wird, abzugrenzen. NIBD-Betroffene wollen einfach nicht mit anderen Phänomenlagen, die entweder nur ein Lifestyle, Rollenproblem oder sexueller Fetisch sind, verwechselt und/oder in einen Topf geworfen werden. Die Bezeichnung NIBD bezieht sich auf die wissenschaftliche Arbeit von Dr. Haupt.

 


Neurointersexuality / Neurointersexual Body Discrepancy (NIBD)
An additional term which is often used by originally transsexual people to differentiate themselves from the inflationary use of the term "transsexuality" by the gender-oriented trans* community, but also by the media. NIBD patients simply do not want to be confused and/or lumped together with other phenomena that are either just a lifestyle, role problem or sexual fetish. The term NIBD refers to the scientific work of Dr. Haupt.

 

 

 

 


Transgender - Transidentität
Transgender hadern hauptsächlich mit der sozialen Geschlechterrolle (gender), die ihnen seitens der Gesellschaft und kulturellen Konventionen aufgedrückt wird. Einen körperlichen Leidensdruck, wie ihn originär transsexuelle Menschen (NIBD) verspüren, ist bei ihnen nicht gegeben. Gerne und immer wieder wird, auch von Fachleuten, Transgenderismus mit originärer Transsexualität verwechselt.
Transidente hadern mit ihrer Identität als Mann oder Frau. Dieses Problem ist rein psychisch bedingt, einen körperlichen Leidensdruck, wie ihn originär transsexuelle Menschen (NIBD) verspüren, ist bei ihnen ebenfalls nicht gegeben. Auch hier wird das Phänomen gerne mit originärer Transsexualität verwechselt.

 


Transgender - Transidentity
Transgender people mainly struggle with the social gender role (gender) that is imposed on them by society and cultural conventions. They do not experience the kind of physical distress felt by originally transsexual people (NIBD). Transgenderism is often and repeatedly confused with original transsexuality, even by experts.
Transident people struggle with their identity as a man or a woman. This problem is purely psychological; they do not experience the kind of physical suffering that original transsexual people (NIBD) do. Here too, the phenomenon is often confused with original transsexuality.

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