Rechtssatzverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekommen
Nach 1,5 Monaten intensiver Vorbereitung, unzähliger schlafloser Nächte, stöbern in dicken Jurawälzern, gesundheitlicher Erschöpfung und kräftezehrender Nachtschichten hat Alina Morad es tatsächlich noch geschafft, die Rechtssatzverfassungsbeschwerde ist rechtzeitig am BverfG via persönlicher Übergabe angekommen. Bis zur letzten Sekunde hat sie daran gearbeitet, sogar noch in einem Karlsruher Hotel. Dabei war nicht einmal klar ob sie es wirklich noch rechtzeitig hinbekommen würde. Ein Auf und Ab der Gefühle, zwischen Zuversicht, hoffen und bangen.
Für die ARD-Tagesthemen war das Thema so hochinteressant, daß sie alles daran gesetzt haben, die persönliche Übergabe zu filmen, Alina Morad musste förmlich überredet werden. Ihr Zögern war verständlich, denn allzu oft wurde und wird nachwievor von den Fernsehsendern reißerisch berichtet, Schindluder mit dem Thema Transsexualität betrieben, alte Vornamen verraten und vieles so verzerrt, daß es nicht mehr der Realität entspricht. Zu unserer Überraschung war das Filmteam der Tagesthemen sehr professionell und zugewandt und im übrigen das erste Mal, daß ein Filmteam die Spielregeln der Betroffenen eingehalten hat statt einfach ihre eigenen durchzusetzen. Das Ergebnis ist eine, wenn auch kurze, sehr seriöse Berichterstattung geworden. Respekt und Hut ab. Ich wünsche mir mehr Fernsehformate, die einfach nur seriös und realistisch berichten.
Jetzt heißt es abwarten, mitfiebern und Tee trinken. Alina Morad hat im Kampf gegen die Ungerechtigkeit alles gegeben und selbst wenn sie das Verfahren verlieren sollte, was wir nicht hoffen wollen, kann sie sich guten Gewissens im Spiegel in die Augen schauen. Das Schicksal liegt jetzt nur noch allein in den Händen des BVerfG.
Das Selbstbestimmungsgesetz ein Jahr danach - Eine Bilanz
Derweil kann ich den Jubel um das SBGG nicht nachvollziehen. Es verhindert die Korrektur des juristischen Geschlechts und damit die vollständige rechtliche Gleichstellung zu den Cis-Geschlechtsgenossen. Und Sven Lehmann vom Bündnis90/Die Grünen gab in den Tagesthemen vom 23.08.23 sogar zu, daß der Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen Anti-Diskriminierungsparagraphen im SBGG blockiert hat. Er will nicht daß sich Betroffene in (geschlechtsspezifischen) Einrichtungen einklagen können.
Zitat:
"... also erst mal ist dieser Gesetzentwurf, den heute die Bundesregierung beschlossen hat, ein großer Fortschritt, weil eben diese psychiatrischen Zwangsgutachten abgeschafft werden zugunsten von Selbstbestimmung. Was wir grad eben in dem Beitrag gesehen haben, passiert leider manchmal in Deutschland, nämlich dass transgeschlechtliche Menschen diskriminiert werden; ja, es gilt das Hausrecht, aber das Hausrecht darf nicht willkürlich ausgeübt werden, sondern immer nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsschutz, das heißt transgeschlechtliche Frauen sind Frauen, und so ist es auch noch mal im Gesetz festgehalten, dass Hausrecht nicht willkürlich ausgeübt werden darf. [...] So wird es teilweise von den Betroffenen gelesen, und ist mir persönlich ganz, ganz wichtig, dass im Gesetz halt eben auch steht, dass halt eben das Hausrecht nicht willkürlich ausgeübt werden darf. Wir hatten intensive Debatten gehabt in der Bundesregierung und da waren auch Kompromisse notwendig und es war vor allem dem Bundesjustizminister wichtig, dort auch sozusagen nochmal deutlich zu machen, dass man sich eh nicht einklagen darf, beispielsweise beim Fitnessstudio oder ähnliches, aber ganz ganz wichtig ist, Hausrecht darf nicht willkürlich ausgeübt werden, und ob man das wohl noch besser im Gesetz formulieren kann und klarer; das wird jetzt die Debatte im Bundestag zeigen; da bin ich gespannt; und ich persönlich kann mir da noch Veränderungen vorstellen."
Aber es "ändert sich nichts!" Ja nee is klar. Außerdem ist das Selbstbestimmungsgesetz anfällig für Mißbrauch wie man sieht. Das TSG war es nicht. Zu TSG-Zeiten hätte "Svarla" Liebich es niemals geschafft so auftreten zu können.
Fazit: Ich möchte zumindest ein freiwilliges Gutachterverfahren etabliert wissen. Wer will kann dieses durchziehen und bekommt damit die Korrektur des juristischen Geschlechts gemäß der Wirkung des § 10 TSG. Wer dies nicht will läßt es bleiben, erhält aber auch kein korrigiertes juristisches Geschlecht - weil die Standesämter nicht in Statusakte eingreifen dürfen - und ist demnach den Cis-Geschlechtsgenossen nicht rechtlich gleichgestellt.
Hier kann die Rechtssatzverfassungsbeschwerde durchgelesen werden:
Eine Meisterleistung in Sachen Tiefgründigkeit.
Angelegt am 02.11.2025

