Legitimierte Diskriminierung durch das SBGG
Am 29.10.25 habe ich einen interessanten Youtubeclip entdeckt, der alles über die Regierung aussagt.
Es handelt sich um einen Tagesthemenbericht der ARD über Marie-Luisa Quolke, jetzt Richter, der am 23.08.23 ausgestrahlt wurde und infolge dessen auch der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann interviewt wurde. Ich habe den Bericht auf das Wesentliche gekürzt. Aber seht selber.
Quelle und Inhaber: ARD-Tagesthemen, Ausstrahlung vom 23.08.23
Daß Herr Lehmann die Gutachten als unwürdig anprangert ist nichts neues, er übersieht einfach, daß die Gutachten, die der Richter brauchte um eine Entscheidung treffen zu können, dazu da waren, um unser juristisches Geschlecht mitkorrigieren zu können und nicht nur den Geschlechtseintrag. Nur durch die Korrektur des juristischen Geschlechts kamen wir in den Genuß der 100%igen rechtlichen Gleichstellung zu unseren Cis-Geschlechtsgenossen.
Aber jetzt kommt es, laßt euch das mal auf der Zunge zergehen: Sven Lehmann sagt deutlich, daß sie einen Anti-Diskriminierungsparagraphen im SBGG haben wollten, aber der Justizminister Marco Buschmann (FDP) war dagegen, er sagte deutlich, daß sich die Betroffenen nicht in die Einrichtungen einklagen können sollen! Da haben wir sie, die politische Transphobie, denn hat irgendwer bis heute einen Anti-Diskriminierungsparagraphen im SBGG entdeckt? NEIN!!! Man hat uns in dieser Hinsicht die Möglichkeit des Rechtsweges genommen.
Portugal hat übrigens einen Anti-Diskriminierungsparagraphen in seinem Selbstbestimmungsgesetz, es geht also doch!
Dieser fehlende Rechtsschutz verstößt massiv gegen
Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz).
Glaubt ihr mir jetzt daß das SBGG nicht gut für uns ist?
Angelegt am: 02.11.2025
Letzte Bearbeitung: 15.03.2026, 14:10