Diskriminierung
Mit dem SBGG und dessen Abschnitt zum Thema "Hausrecht", verlieren wir jede Würde. Jeder Hausrechtinhaber darf uns nun nach Gutdünken geschlechtlich einsortieren und damit aus geschlechtsspezifischen Räumen rauswerfen, wenn unser Hintergrund bekannt wird, denn die Vornamens- und Personenstandsänderung hat keinen Wert mehr, weil nun jeder, der will, jährlich ohne Gerichtsgutachten, seinen Vornamen und Personenstand ändern kann. Einfach so per mündlicher Vorsprache beim Standesamt. Dieses Jahr Mann, nächstes Jahr Frau, übernächstes Jahr wieder Mann usw..
Mit dem TSG gab es einen verbrieften Schutz für originär transsexuelle Menschen (NIBD). Hauptmerkmal war, daß die Unumkehrbarkeit des "Wunsches" nach einem juristischen Geschlechtswechsel authentisch und überzeugend vor zwei Gerichtsgutachtern dargelegt werden konnte. Oder wie es im Juristensprech so schön heißt: .... sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. War dann auch der Amtsrichter überzeugt, so gab es richterlich den Beschluß zur Änderung des Vornamens und Personenstandes. Und an diesen Beschluß mußte sich jeder halten, ausnahmslos. - Beim SBGG ist das nicht mehr der Fall, denn hier wird mit dem Passus "kann das Geschlecht einmal im Jahr gewechselt werden" die Beliebigkeit unterstützt und genau wegen dieser Beliebigkeit verliert die Vornamens- und Personenstandsänderung ihren Wert.
Wie die Diskriminierung aussehen kann, und es wird so kommen, wenn wir originär transsexuelle Menschen nicht endlich gemeinsam laut unsere Stimme erheben, zeigt das folgende Beispiel von Marie-Luisa Quolke (am meisten werden originär transsexuelle Frauen Opfer werden, die aufgrund zu heftiger falscher Erstpubertät nur ein mangelndes Passing erreicht haben und die sich eine FFS nicht leisten können):
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