Die Gutachten für die VÄ und PÄ
Da immer wieder über die TSG-Gutachten geschimpft und gelästert wird, ist es jetzt einmal an der Zeit, die wahren Tatsachen zu den Gutachten und der ewigen Schimpferei zu beleuchten.
Wozu dienten die Gutachten?
Die Gutachten dienten dazu, die Beständigkeit, Dauerhaftigkeit und Irreversibilität des "transsexuellen Wunsches" herauszuarbeiten und so dem Richter am Amtsgericht eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Menschen, die nicht von originärer Transsexualität betroffen waren, sondern ein anderes Problem hatten, wurden ausgesiebt. Menschen, die wahrhaftig und ehrlich betroffen waren bekamen grünes Licht. Wer also wirklich von originärer Transsexualität betroffen war mußte keine Angst vor den Gutachtern haben. Mit zwei positiven Gutachten zur PÄ konnte dann auch das juristische Geschlecht, aus dem sich alle Rechte und Pflichten ergeben, sowie der Geschlechtseintrag korrigiert werden. Dies ist mit Einführung des SBGG weggefallen, so daß nur noch der Vorname und Geschlechtseintrag korrgiert werden kann, nicht aber das juristische Geschlecht. Heißt: Transsexuelle Frauen bleiben für die Justiz ein Mann und transsexuelle Männer bleiben für die Justiz eine Frau. Damit ist ein vollkommenes Aufgehen und Leben im empfundenen Geschlecht nicht mehr möglich. Auch das Einklagen von Rechten, z. B. Zutritt zu geschlechtsspezifischen Räumen oder Veranstaltungen ist damit ebenfalls nicht mehr möglich.
Was waren die Gutachten nicht?
Die Gutachten dienten nicht dazu, den Mandanten einer Konversionstherapie zuzuführen um ihn von seinem "transsexuellen Wunsch" zu befreien. Dazu hat das BVerfG in einer Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde (BVerfG, 17.10.2017 – 1 BvR 747/17 –, NJW 2018, 222) folgende Begründung getätigt. Hier ein Auszug (Zitat):
"Der Senat hat dem in § 4 Abs. 3 TSG geregelten Begutachtungserfordernis nicht den Zweck beigemessen, eine transsexuelle Person durch fachliche Begutachtung therapeutischer Behandlung ihrer vermeintlichen Krankheit zuzuführen, um sie etwa von ihrem Wunsch des Geschlechtswechsels abzubringen. Dies ist offenkundig auch nicht gemeint, wenn es in der Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - heißt, um feststellen und nachweisen zu können, ob der transsexuelle Wunsch wirklich stabil und irreversibel sei, bedürfe es nach heutigem medizinischen Kenntnisstand eines längeren „diagnostisch-therapeutischen“ Prozesses (vgl. BVerfGE 128, 109 <131>). Zwar klingt darin der Gedanke eines Therapiebedarfs an. Dies beruht aber nicht auf der Annahme, Transsexualität sei eine Krankheit. Ein Therapiebedarf ist hier vielmehr mit der Annahme des Senats verbunden, dass der Vorgang des Geschlechtswechsels ein belastender Prozess ist. Solche Belastungen hat auch die beschwerdeführende Person in ihrem zu diesem Verfahren gereichten Lebenslauf anschaulich geschildert. Dass diese unter Umständen nur mit therapeutischer Begleitung bewältigt werden können, ist plausibel und wird auch von der beschwerdeführenden Person nicht in Frage gestellt. Ob die Betroffenen den Prozess des Geschlechtswechsels mit therapeutischer Begleitung durchlaufen wollen oder nicht, ist indessen allein ihre eigene Entscheidung, zu der sie nicht etwa
durch die Begutachtung nach § 4 Abs. 3 TSG hingeführt werden sollen. Der Senat hat das Begutachtungserfordernis nach § 4 Abs. 3 TSG hiermit nicht in Zusammenhang gestellt."
Sippenhaft der Gutachter?
In jedem Beruf gibt es schwarze Schafe, gar keine Frage. Angefangen vom Bäcker und Bankkaufmann über den Teppichverkäufer bis hin zu Gutachtern und Juristen. Aaaaber, nur weil ein einziger Koch im Hotel die Suppe versalzen hat, sind die anderen Hotelköche in der gleichen Küche nicht automatisch unbegabt. Sie dann einfach wegen eines einzigen Kochs mitzuverurteilen ist nicht nur unfair sondern auch niveaulos.
Natürlich gehört es sich nicht übergriffige Fragen zu stellen, aber mal ganz ehrlich, welche Fragen dürfen denn dann überhaupt noch gestellt werden um die Dauerhaftigkeit, Beständigkeit und Irreversibilität herausarbeiten zu können?
Und zudem geht hier jetzt eine klare und eindeutige Frage an die ewigen Nörgler: Warum habt ihr den Gutachter nicht einfach gewechselt bzw. bei Gericht einen neuen beantragt? Es war kein kompliziertes Unterfangen, dem Gericht kurz schriftlich bescheid zu geben und zu begründen warum man einen anderen Gutachter möchte. So manches konnte man auch per Email oder mit einem Telefonat erledigen. Der "schwarze Peter" ist hier eindeutig bei euch Nörglern zu suchen und nicht bei den Gutachtern.
Körperliche Untersuchung
Da muß ich ehrlich sagen "Ja, und?". Solange der Gutachter gleichzeitig auch Arzt ist, darf er die körperliche Untersuchung durchführen und sie diente allein dem Zweck eine evtl. vorhandene Intersexualität aufzudecken. Denn Intersexualität muß nicht immer zwingend an den Geschlechts-Chromosomen erkennbar sein. In diesem Fall war das TSG offiziell dann nicht mehr zuständig und man konnte über ein beschleunigtes Verfahren beim Standesamt via § 45 PStG seine Geschlechtseintragung mitsamt juristischem Geschlecht, die Beweise waren ja medizinisch belegt worden, korrigieren lassen, da brauchte es dann keine weiteren Gutachten mehr und man ersparte sich länger andauernde TSG-Verfahren. Aber es sei unbenommen, daß es auch Intersexuelle gegeben hat, die das TSG dennoch absolviert haben.
Wer sind die Nörgler?
Es haben all jene genörgelt, die nicht von originärer Transsexualität betroffen gewesen sind und innerlich gewußt haben, daß sie von den Gutachtern ausgesiebt worden wären. Dazu zählten Transgender, die eine Genderproblematik haben statt einer Sexusproblematik, Non-binäre, Gender-fluide und wie sie alle sonst noch heißen mögen. Das ewige Argument mit den Kosten war dabei nur eine bequeme Ausrede, denn man konnte Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Und ansonsten wenn man wirklich an der finanziellen Schwelle war bzw. knapp darüber, man sich aber dennoch die Gutachten nicht so schnell leisten konnte, weil man nicht so viel verdient hat, ja mein Gott, wo liegt dann das Problem sich das Geld anzusparen? Dann verzichtet man eben auf die Zigaretten und läßt das Feierabendbierchen weg, sammelt Pfandflaschen und teilt am Wochenende Prospekte aus oder sucht sich für das Wochenende einen kleinen Nebenjob. Wenn man wirklich will, dann schafft man das auch.
Folgen der Abschaffung der Gutachten:
Seitdem die Gutachten abgeschafft wurden, kommen immer mehr Personen an die Öffentlichkeit, die man, wenn man ehrlich zu sich selber ist, nicht als originär betroffen wahrnehmen kann. Wo man nach kurzen Sätzen schon merkt, daß da andere Probleme im Hintergrund sind, teilweise gepaart mit Wahnvorstellungen und utopischem Wunschdenken. Auch die Mißbrauchsgefahr ist nicht von der Hand zu weisen, siehe den Rechtsradikalen Sven Liebich, der sich zu Marla-Svenja Liebich umbenannt hat.
Und hier noch zwei Beispiele welche Stilblüten das SBGG bzw. die Gutachtenabschaffung sonst noch so mit sich bringt:
Es wird sich eingebildet mit Beginn der Östrogenbehandlung Menstruationsbeschwerden bekommen zu haben etc.
Angelegt am 30.10.2025



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