Ansonsten bin ich auch weiterhin sehr für die Begutachtungs pflicht. Nur dadurch kann man die Spreu vom Weizen trennen.
Nach nun mehreren Jahren in diesem Geschlecht, oder schon immer in diesem Geschlecht, kein Gutachter, kein Sexualpsychologe, kein Psychiater ist in der Lage mein Geschlecht festzustellen.
Subjektive Wahrnehmungen des Sexualpsychologen, subjektiv, mehr nicht. Festgeschrieben die subjektive Wahrnehmung im Gutachten.
Kein Psychiater, kein Sexualpsychologe, kein Gutachter kann erklären, was ein weibliches Geschlecht oder männliches Geschlecht ausmacht. Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Würde ich heute zum Sexualpsychologen gehen und diesen auffordern, mein Geschlecht zu bestimmen, dieser könnte es nicht bzw. nur subjektiv.
Die von Außenstehende subjektive Wahrnehmung (Sexualpsychologen) wird als objektive Wertung über das vorliegende Geschlecht gewertet. Im Klartext, der Sexualpsychologe bestimmt nach seiner subjektiven Wahrnehmung, wer gefälligst Frau oder Mann zu sein hat. Fremdbestimmung wird dies genannt. "Ich sage, ich bin Sexualpsychologe, ich weis es - subjektiv." "Du Patient weist nichts, Du hast dich zu fügen."
Drei Jahre Wartepflicht nach Ablehnung aufgrund der subjektiven Meinung des Sexualpsychologen. Dies wird bei so mancher Person nicht gut gehen.
Ehepartner/Lebenspartner befragen. Wenn ich das auf mich mal anwende, oh ich hät bis heute keine Personenstandsänderung.
4 Stunden Beratung, dann steht das Geschlecht fest. Um die Spreu vom Weizen zu trennen. Bei mir würden unzählige Stunden nicht ausreichen, um festzustellen, objektiv, neutral, unabhängig, ohne zuvor getroffene Wertung mein Geschlecht zu bestimmen, außer ich sag's selbst, was ja nicht zugelassen wird. Fremdbestimmung soll ja das Geschlecht bestimmen.
4 Stunden beim Gutachter, welcher doch lieber ein paar andere psychische Störungen ausmachen sollte. Welche psychische Störungen sollten es denn sein, welche den Ausschluss der Selbstaussage zum Geschlecht im Wege stehen?
Borderline, wie es jahrelang schon war, oder Depressionen, könnten es Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen sein, wie es jahrelang schon war? Dürfen nur geistig besonders psychologisch gesunde Patienten einen positiven Bescheid bekommen?
4 Stunden, das soll der Durchschnitt der Beratung sein.
Die subjektive Wahrnehmung des Gutachters (Sexualpsychologen) bestimmt von Anfang an, welchem Geschlecht wer hat. Ganz großen Anteil des Festlegens der Geschlechtszugehörigkeit Personenstandsänderung/Namensänderung wird vom Erscheinungsbild abhängig gemacht.
In diesem neuen Gesetzentwurf wird nach Beratung (positiver Bescheid) auf die gerichtliche Entscheidung verwiesen. Warum?? Wozu?? Wird da nicht angegeben, der Gutachter trennt die Sprau vom Weizen. Braucht es nochmal nach einem positiven Bescheid nochmal der Fremdbestimmung durch Gerichte? Eine Begründung liefert dieser Entwurf nicht.
Dieser Gesetzentwurf führt die medizinische Pathologisierung und Stigmatisierung weiter. Es wird eher schlimmer, mit diesem Gesetzentwurf wird die rechtliche Anerkennung des Geschlechts (bis jetzt TSG) mit dem medizinischen Geschlecht (ICD) (bisher getrennt) fest verschmolzen. Das TSG welche mir möglich machte, Vornamen und Personenstand zu Gunsten meinem Geschlecht anzupassen, fällt weg. Bleiben tun die Sexualpsychologen, welche dann das alleinige Sagen haben.