Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Transsexuellengesetz reformieren - aber richtig! Online-Petition! Mach mit!  (Gelesen 2947 mal)


Offline Ulrika_S

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Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben. Den Sturm des Entsetzen gegen das neue Gesetz verstehe ich nicht. Einziger Punkt, der mich irrtiert - was haben Ehefrauen/Männer bei der Entscheidung mitzureden?

Ansonsten befürworte ich weiterhin eine psychologische Betreuung und ein Gutachten - egal, wie man es nennt.
Es gibt genug Beispiele von trans* Personen, die eine Latte an psychischen Problemen haben, aber nicht oder nicht in erster Linie trans* sind.
Es ist kein Spiel, es ist und bleibt eine essentielle weitreichende Entscheidung, die eben auch die Gesellschaft und Behörden tangiert, und 2 Aspekte hat.

1. Geschlecht/Personenstand/Name: das ist nunmal keine Entscheidung, die einen nur selbst bestrifft, die tangert auch die Gesellschaft in vielen Aspekten. Das ist kein Tummelplatz für Spaßvögel, die sich nicht festlegen wollen, mal so, mal so.

2. Medizinische Aspekte: Das kostet die Kassen viel Geld. Wer das selbst bezahlt, dann ok, wer aber die Kasse im Boot haben will, dann nicht.
Doch selbst das ist zu kurz gesprungen. Kein Arzt der Welt führt aus gutem Grund eine GaOp ohne psychiatriches Gutachten durch. Im Zweifelsfrei kann es juristisch als Körperverstümmelung betrachtet werden, der Arzt verklagt werden. Eine Unterschrift und Freigabe durch den Patienten reicht da eben nicht aus, weil sie wertlos wird, sollten sich psychische Probleme bis zur Unzurechnunsfähigkeit herausstellen. Also muss genau das vorab durch eine psychische Begutachtung geklärt werden (steht exakt so in jedem Gutachten).

Die Forderung nach völligem Entfall einer psychischen Begutachtung ist also sehr Ich-bezogen egozentrisch, was auch gut an dem wieder schnell aus der Hüfte geschossenen Diskriminierungsvorwürfen und der aufgesetzten Opferrolle zu erkennen ist. Das Wort Diskriminierung kann ich nicht mehr hören! Es hat damit nichts zu tun.
Wer diesen Weg ernsthaft geht, wird das kaum so wahrnehmen, und es in Kauf nehmen.
Ich lehne die Gegen-Petitionen ebenso ab, wie Demo-Aufrufe.
Einzig die formale Vorgehensweise bei der Gesetzesgebung finde ich fragwürdig, aber das ist ja neuer Stil in dieser"besten" Regierung aller Zeiten...
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Offline Anonym02

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Ich sag Reform ja aber vernünftig. Würd das in Anlehnung an das alte TSG machen also keine PÄ/VÄ ohne SRS. Es könnte ja so gestaltet werden dass die PÄ/VÄ vorher schon durchgeführt werden kann aber mit Rückfrage auf spätere SRS. Und dann natürlich Nachkontrolle ob SRs ja oder nein und wenn nein warum. "Härtefälle" wie z.b. medizinische Gründe die dagegen sprechen oder auch soziale Gründe (z.b. Ehe) können ja "befreit" werden. Lässt sich ja alles feststellen bzw. hinterfragen.

Im Gegenzug sollte aber eine komplette Kostenübernahme gesichert sein, also auch FFS, Nadelepi etc. und das auch bei Chirurgen und Leuten die etwas davon verstehen. Am Geld sollte es nicht scheitern dass frau ein vernünftiges Passing bekommt. Ich zahls mir wie andere hier auch halt selbst aber es sollte schon möglich sein Leuten die das Geld nicht haben auch die Chance zu bieten z.b. eine FFS machen zu können.

Die Rumeierei wegen der psychologischen Begleitung ist erstens falsch und führt zu nix, erzeugt nur Scheinfrauen oder Männer und schadet den Betroffenen, mein daamit wirklich Betroffene, mehr als dass es nützt.

LG Anonym02

Offline Sunrise9837

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SRS Zwang als Voraussetzung für die Namens und Personenstandsänderung halte ich für übertrieben. Einfach,weil es so viele Mädels gibt die nicht die finanziellen Mittel haben um sich eine vernünftige OP ermöglichen zu können. Würde man sowas dann auch als "Härtefall" behandeln und die Vä/Pä aufgrund fehlenden Geldes für die SRS trotzdem durchgehen lassen hätte ich allerdings nichts dagegen. Ich fände es nur ziemlich mies wenn man überall wo man seinen Namen braucht ständig zwangsgeoutet würde nur weil man arm ist. Im Endeffekt würde dadurch der Großteil der betroffenen hierzulande in die Arme der ganzen Schlachter geraten nur damit sie die Vä/Pä bekommen.

Ansonsten bin ich auch weiterhin sehr für die Begutachtungs pflicht. Nur dadurch kann man die Spreu vom Weizen trennen. Ich hab mittlerweile beide Gutachtertermine hinter mir und hab diese keines Wegs als irgendeine Art von Schikane oder Diskriminierung gesehen, im Gegenteil. Alle die damit ernsthaft ein Problem haben sind in meinen Augen nicht TS.
November 2016-Beginn Psychotherapie(Dr.Spitzer)
August 2017-Start HRT(Dr.Karstedt, Gelsenkirchen)
April 2018-Mammaaugmentation(Fachklinik für ästhetische Chirurgie Bolatzky, Essen)
Juli 2018-Beginn Logopädie(Kristina Söllenböhmer, Essen)
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Mai 2019-Vä/Pä rechtskräftig

Offline Anonym02

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Hi

So wär es ja auch gemeint, natürlich auch volle Kostenübernahme garantiert. Es soll ja nicht am Geld scheitern, das wollte ich damit sagen. Es sollten auch Kosten für FFS etc. übernommen werden. Dann stellt sich die Frage des Geldes nicht wenn die SRS ansteht. Dann könnten die Betroffenen künftig in der Zwischenzeit die Namensänderung etc. machen und dann in Ruhe die SRS und sonstige Operationen gegen Kostenübernahme der KK und das aber auch bei vernünftigen Chirurgen evt. im Ausland.  :thai_smiley: Ist natürlich Verhandlungssache.

LG Anonym02

Offline Melanie Tamara

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Und wo sollen die SRS durchgeführt werden?
Es hilft ja nichts, wenn man das alles bezahlt bekommt, das ist ja auch jetzt der Regelfall, wenn man das in Deutschland durchführen lässt, aber dort nur wenige mit halbwegs vernünftigem Können praktizieren und deren Wartelisten sowieso sehr lang sind.

Und eine SRS auf Krankenkassenkosten im Ausland, inklusive An und Abreise und Versorgung, na sicher ;)  :cheer


Offline Mishou

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An- und Abreise sowie Versorgung wohl nicht, das wird einem ja in unserem mitteleuropäischen Heimatland (egal ob jetzt D, A oder CH) auch nicht von den Krankenkassen (für Normalsterbliche) bezahlt;
Aber die reinen Kosten für die OP (Chirurg & Klinik), das geht ja im Prinzip auch jetzt schon, wenn es keine (wirklich gar keine) Möglichkeit in unseren Heimatländern gibt, eine bestimmte medizinische Leistung zu erhalten;
Dass man sich (bei uns) darauf ausredet, dass es sehr wohl (mehr oder weniger tolle) Möglichkeiten von GaOPs gibt, die vermutlich sogar unterm Strich für die KraKas teurer sind als eine OP im Ausland, kümmert das kranke System leider auch nicht wirklich - hat was von Betonschädeln...

Offline Sunrise9837

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So wär es ja auch gemeint, natürlich auch volle Kostenübernahme garantiert. Es soll ja nicht am Geld scheitern, das wollte ich damit sagen. Es sollten auch Kosten für FFS etc. übernommen werden.

Ja in dem Fall kann ich dir nur zustimmen. Nur wie Melanie schon sagte, dass die KKs eine SRS im Ausland übernehmen, da kann man wohl nur von träumen.Da wird man ja immer nur auf die ach so tollen Ärzte hier in DE verwiesen..
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Lennilein

  • Gast
Ansonsten bin ich auch weiterhin sehr für die Begutachtungs pflicht. Nur dadurch kann man die Spreu vom Weizen trennen.

Nach nun mehreren Jahren in diesem Geschlecht, oder schon immer in diesem Geschlecht, kein Gutachter, kein Sexualpsychologe, kein Psychiater ist in der Lage mein Geschlecht festzustellen.
Subjektive Wahrnehmungen des Sexualpsychologen, subjektiv, mehr nicht. Festgeschrieben die subjektive Wahrnehmung im Gutachten.

Kein Psychiater, kein Sexualpsychologe, kein Gutachter kann erklären, was ein weibliches Geschlecht oder männliches Geschlecht ausmacht. Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Würde ich heute zum Sexualpsychologen gehen und diesen auffordern, mein Geschlecht zu bestimmen, dieser könnte es nicht bzw. nur subjektiv.

Die von Außenstehende subjektive Wahrnehmung (Sexualpsychologen) wird als objektive Wertung über das vorliegende Geschlecht gewertet. Im Klartext, der Sexualpsychologe bestimmt nach seiner subjektiven Wahrnehmung, wer gefälligst Frau oder Mann zu sein hat. Fremdbestimmung wird dies genannt. "Ich sage, ich bin Sexualpsychologe, ich weis es - subjektiv." "Du Patient weist nichts, Du hast dich zu fügen."

Drei Jahre Wartepflicht nach Ablehnung aufgrund der subjektiven Meinung des Sexualpsychologen.  Dies wird bei so mancher Person nicht gut gehen.

Ehepartner/Lebenspartner befragen. Wenn ich das auf mich mal anwende, oh ich hät bis heute keine Personenstandsänderung.

4 Stunden Beratung, dann steht das Geschlecht fest. Um die Spreu vom Weizen zu trennen. Bei mir würden unzählige Stunden nicht ausreichen, um festzustellen, objektiv, neutral, unabhängig, ohne zuvor getroffene Wertung mein Geschlecht zu bestimmen, außer ich sag's selbst, was ja nicht zugelassen wird. Fremdbestimmung soll ja das Geschlecht bestimmen.

4 Stunden beim Gutachter, welcher doch lieber ein paar andere psychische Störungen ausmachen sollte. Welche psychische Störungen sollten es denn sein, welche den Ausschluss der Selbstaussage zum Geschlecht im Wege stehen?

Borderline, wie es jahrelang schon war, oder Depressionen, könnten es Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen sein, wie es jahrelang schon war? Dürfen nur geistig besonders psychologisch gesunde Patienten einen positiven Bescheid bekommen?

4 Stunden, das soll der Durchschnitt der Beratung sein.

Die subjektive Wahrnehmung des Gutachters (Sexualpsychologen) bestimmt von Anfang an, welchem Geschlecht wer hat. Ganz großen Anteil des Festlegens der Geschlechtszugehörigkeit Personenstandsänderung/Namensänderung wird vom Erscheinungsbild abhängig gemacht.

In diesem neuen Gesetzentwurf wird nach Beratung (positiver Bescheid) auf die gerichtliche Entscheidung verwiesen. Warum?? Wozu??  Wird da nicht angegeben, der Gutachter trennt die Sprau vom Weizen. Braucht es nochmal nach einem positiven Bescheid nochmal der Fremdbestimmung durch Gerichte? Eine Begründung liefert dieser Entwurf nicht.

Dieser Gesetzentwurf führt die medizinische Pathologisierung und Stigmatisierung weiter. Es wird eher schlimmer, mit diesem Gesetzentwurf wird die rechtliche Anerkennung des Geschlechts (bis jetzt TSG) mit dem medizinischen Geschlecht (ICD) (bisher getrennt) fest verschmolzen. Das TSG welche mir möglich machte, Vornamen und Personenstand zu Gunsten meinem Geschlecht anzupassen, fällt weg. Bleiben tun die Sexualpsychologen, welche dann das alleinige Sagen haben.

Lennilein

  • Gast
Ein Bild gibt's zurzeit hier nicht. Mus mal ein aktuelles Bild reinstellen.

Hier ist die Stellungnahme der Landespsychologenkammer Reinland- Pfalz.

Nun, Transsexualität wird zur Transgeschlechtlichkeit gemacht. Als gäbe es keine transsexuellen Personen. Die Vermischung von transsexuellen Personen, Transgendern, Trans* Personen ist damit gegeben.

Der Gesetzentwurf wird stark kritisiert. Besonders die Umbenennung der Begutachtung in Beratung, welche dennoch eine Begutachtung bleibt. Fremdbestimmung satt Selbstaussage. Eine begleitende psychologische Hilfestellung bleibt auf der Strecke. 

https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/user_upload/LPK_RLP_STN_TSG_Gesetz_Neuregelung_der_%C3%84nderung_des_Geschlechtseintrags_Mai2019.pdf?fbclid=IwAR2rD9itxPLSo6b0C28yNxDoCu_74018DkTMenVJWj6NgZXV4rKxRAfOJKs