Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Wenn eine Frau der "Vater" ist  (Gelesen 6512 mal)

Offline Angelika1150

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Re: Wenn eine Frau der "Vater" ist
« Antwort #30 am: 21.Dez 2009, 08:11 »
ich versteh nicht wieso
.... wir halt in den sauren Apfel beißen (müssen), dass damit auch formal unsere Vergangenheit ein Stück weit aufgedeckt ist. ....
.

Wenn ich als jetzt als Anna mit Berta ein Kind hätte, dann würde in der Geburtsurkunde vom kleinen Caesar Andreas als Vater stehen (vorrausgesetzt ich hätte vorher Andreas geheissen). Damit wird aber doch nix aufgedeckt. Ausser ich würde mich entscheiden freiwillig etwas zu erzählen.

So wie ich das sehe, muss es aber niemand im privaten Umfeld erfahren. Wenn 2 Frauen zusammen sind und eine ein Kind hat ist es nix besonderes mehr, wenn die andere auch beim Elternabend etc. ganz normal als erziehungsberechtigte Person behandelt wird.


Und was wenn Dir die Lehererin erklärt, dass Du hier nix zu suchen hast, weil sie ja nur Erzeihungsberechtigte, also die Mutter und den Vater zulässt? Was, wenn Du Dein Kind vom Kindergarten abholen wiollst, und die Erzieherin erlaubt es Dir nicht, weil sie das Kind nur an einen  Erzeihungsberechtigten übergibt?

Die Mutter kannst Du als Anna ja nicht sein, den  die heißt laut der Kartei Bertha, und der Vater kannst Du wohl auch nicht sein, denn der heißt laut Kartei Andreas und ist ein Mann.

Na mal sehen, eventuell ruft sie dann die Polizei und sagt, dass Du ein Kind entführen Willst.

Es gibt also viele Für und Wider den alten Männer- ioder den neuen Frauennamen in die Geburtsurkunde einzutragen. Vor allem bei Kindern, die erst lange nach der GA-OP und PÄ gezeugt und geboren worden sind.

Wobei ich hier nicht nur an jene Kinder denke, die durch künbstliche Befruchtung mittels geforrenem Sperma gezeugt wurden, sondern auch an jene deren "Vater" die kleine Lösung hat. Eine Rückgängigmachung der VÄÖ wie im TSG festgehalten, häte wohl vor dem BVerfG keinen Bestand, da dies in diesem Fall wohl ebenso den Grundgesetz wirdersprechen würde, wie im Fall, dass eine Person mit kleirn Lösung eine Ehe eingeht, wo die Angelegeheit ausjudiziert und der entsprechende Punkt des TSG ja aufgehoben worden ist.

Offline Kim_S

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Re: Wenn eine Frau der "Vater" ist
« Antwort #31 am: 21.Dez 2009, 12:26 »
Jetzt weiss ich nicht, wo das Problem ist. Bereits mit der VÄ bekommst Du doch eine Geburtsurkunde, aus der das formale Geschlecht nicht ersichtlich ist.
...wenn 2 Gutachter, die dich vorher zu einem "geschlechtsidentitätsgestörten Mann" erklärt haben (nach ICD F64.0, steht auch in den Gutachten dieser Code und wir nach Begutachtungskritieren der Psychozunft auch analog zum DSM-Eintrag 302.8 erwartet), du für diese "Gut"achten, bei denen du dich du einem Menschen erklären lasst, der du nicht bist (ein Mann), auch noch Geld gezahlt hast und Glück gehabt hast, dass der Richter positiv entscheidet und dich dann, wenn du sozusagen bereit bist, dass du zugibst eigentlich ein "Mann" zu sein, dann als Frau anerkennt und du hinterher dann bestimmte Papiere auf den Status "Frau" ändern lassen kannst, wie z.B. eine Geburtsurkunde, nach der das Verfahren hätte so ja gar nicht ablaufen können, da diese dir ja bescheinigt, als Frau geboren worden zu sein und demnach du gar nicht als "geschlechtsidentitätsgestörter Mann" hättest begutachtet werden können.

Ich würde mir wünschen, wenn dieser rechtliche Unfug, der sich selbst ad absurdum führt, endlich mal abgeschafft würde. Ein TSG das Bedingungen an die rechtliche Anerkennung des Geschlechtes knüpft (egal wie gross oder klein sie sein mögen) wird immer und automatisch Paradoxien erzeugen, die in der Folge dann dazu führen, dass immer etwas gegen das Grundgesetz verstösst und auch immer wieder geklagt werden kann. Der Grund ist: Die Logik des TSGs hat ein (das oben beschreibene) Loch... eines das, wenn du es stopft immer ein neues aufreissen wird.
Zitat
Soweit es Dich und Deine persönlichen Angelegenheiten betrifft, ist doch alles so, wie man es sich auch wünscht (einer der durchaus positiv zu wertenden Aspekte des TSG).
Nein.
Zitat
Wo ist da eigentlich das Problem? Vor allem Deines?
Bea, ich versuche schon seit längerem heraus zu finden, warum ein in sich paradoxes Gesetz sich so lange halten kann, ohne dass jemand merkt, dass das TSG geistiger Unfug ist, das auf Grund seiner Paradoxien schon viel Leid bei transsexuellen Menschen verursacht hat und wie es möglich ist, dass Menschen den oben beschriebenen Fehler immer noch weiter tragen wollen, anstatt sich für eine echte Reform des Gesetzes einzusetzen.

Bisher ist das TSG ein Feedback-Loop. Ich bin dafür diese Schleife zu durchtrennen...
  • Geschlechtsumwandlungen gibt es nicht - Geschlecht ist mehrdimensional
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Offline Johanna

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Re: Wenn eine Frau der "Vater" ist
« Antwort #32 am: 22.Dez 2009, 11:43 »
Und was wenn Dir die Lehererin erklärt, dass Du hier nix zu suchen hast, weil sie ja nur Erzeihungsberechtigte, also die Mutter und den Vater zulässt? Was, wenn Du Dein Kind vom Kindergarten abholen wiollst, und die Erzieherin erlaubt es Dir nicht, weil sie das Kind nur an einen  Erzeihungsberechtigten übergibt?
Die von dir erwähnten Probleme bestehen in der Praxis nicht:
- Wer das Kind morgens (oder bei der Einschulung)  bringt, darf es üblicherweise auch abholen, ohne sich ausweisen zu müssen. Mein Ausweis oder der meiner Frau ist jedenfalls noch nie kontrolliert worden, geschweige denn die Geburtsurkunde der Kinder.
- Auch Oma, Tante, Onkel oder Lebenspartnerin der Mutter dürfen die Kinder abholen, wenn die Erziehungsberechtigten dies schriftlich gestatten. Das wäre auch eine pragmatische Lösung
- Wenn es hart auf hart kommt, ließe sich die Vaterschaft immer noch mit Ausweis, Geburtsurkunde und Gerichtsurteil der VÄ belegen. Das würde natürlich ein komplettes Outing bedeuten, was aber bei einer Geburtsurkunde mit zwei Frauen als Eltern ebenso der Fall wäre (bei lesbischen Paaren steht bei den Kindern der Name des leiblichen Vaters drauf).

Ich stimme Beate zu: Die Geburtsurkunde des Kindes muss ausschließlich im Wohle des Kindes liegen.

Ich selbst habe übrigens keinerlei Probleme damit,als Papa angeredet zu werden, es sei denn, es ist eine Frage des Passings. Das fiel mir gerade jetzt wieder beim vorweihnachtlichen Hamsterkauf auf: Die Kinder bekamen Streu und Futter zum Tragen in die Hand gedrückt, und ich bekam den Käfig mit Goldhamster mit den Worten "Das trägt lieber die Mama". Es wäre mir unangenehm gewesen, in dem Moment mit Papa angeredet zu werden, aber zu Hause bin ich der Papa und habe kein Problem damit, so angeredet zu werden. Ich will meiner Frau nicht auch noch nur Mutterrolle streitig machen, wo ich ihr die Rolle als Ehefrau schon mehr oder weniger genommen habe.
(Der letzte Absatz gälte natürlich nicht für lesbische Pärchen, wohl aber die Argumentation davor, die Geburtsurkunde der Kinder müsse zum Wohle der Kinder ausgestellt sein.)