...anzuerkennen, dass die Geschlechtsidentität eines Menschen angeboren ist ... biologische Realitäten...
Pffff, also deine Argumentationsweise...
Deine Ansicht von der angeborenen Geschlechtsidentität ist eine Theorie unter mehreren, sicher nicht die schlechteste Theorie, aber auch noch keineswegs wissenschaftlicher Konsens. Du weißt selbst, dass nicht mal alle TS davon überzeugt sind. Der Staat kann seine Gesetzgebung nicht an Theorien ausrichten und womöglich jedesmal ändern, wenn eine neue Theorie Verbreitung findet.
Was du verlangst, Transsexuelle müssten rückwirkend als Frauen anerkannt werden und dürften trotzdem Vater bleiben bzw. werden. wenn ich dich recht verstanden habe, das verlangt das eine Aufgabe des Prinzips der Geschlechtsdualität in der Gesetzgebung. Durchsetzbar ist das zum heutigen Zeitpunkt sicher nicht. Ob das besser wäre, möchte ich auch bezweifeln, hieße es doch in letzter Konsequenz, dass z. B.nachträglich die Geburtsurkunde von Kindern geändert werden müsste, wenn sich der Vater als Transfrau outet, und ob das noch im Sinne der Kinder ist, die womöglich den Kontakt zum Vater schon verloren haben, möchte ich doch mal sehr bezweifeln. Ich will sagen, wir kommen damit, wie bei dem Urteil des Threads, in Bereiche, wo auch Rechte anderer Menschen berührt werden.
Da gefällt mir das Urteil des Kölner Gerichtes besser. Das ist pragmatisch im Sinne des Kindes entschieden worden, und die Väterin kann damit sicher gut leben. Gut möglich,dass in zwanzig Jahren, bei anderer Akzeptanz von Transgendern in der Gesellschaft, ein anderes Urteil angebracht wäre, aber zum heutigen Zeitpunkt wären andere Regelungen wohl nicht im Sinne des Kindes.
Was aber sicher not tut, ist eine pragmatische Neufassung des TSG im Sinne aller Betroffenen.