Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?  (Gelesen 6573 mal)

Offline tanjuscha

  • Frau nach NIBD
  • Hunni
  • *
  • Beiträge: 178
Wenn hier doch diskutiert wird will ich doch auch noch mal was dazu beitragen:

Das Namensrecht ist wirklich ein Punkt, der mM dringendst einer Reform bedarf. Fast die Hälfte des TSG ist ja nur deshalb notwendig, weil Menschen ihren Namen nicht selber frei wählen dürfen und weil die Namen geschlechtsspezifisch sein müssen.

Ich weiss jetzt nicht ob das von den Nazis oder noch aus der Preussischen Verwaltung her stammt, aber egal. In England ist die Namensänderung jederzeit ohne Gutachten möglich und die Verwaltung ist dort deswegen nicht zusammengebrochen. Eine Lockerung würde auch Intersexuellen Personen helfen, ohne dass (für den eigenen Namen) ein spezielles IS-Gesetz nötig wäre.

@Bärbel:
ich weiss nicht ob eine Festlegung der Kosten im Gesetz möglich ist.
Aber warum immernoch 2 Gutachten? Es reicht doch völlig wenn ein Arzt bestätigt, dass er eine Muschi (oder keine Brüste) gesehen hat. Eine rein optische Begutachtung der äusseren Geschlechtsmerkmale ist ja nun wirlich trivial. Da brauche ich keine zweite Meinung.
Und für die VÄ sollte auch eine Becheinigung eines Arztes aufgrund eines Gesprächs* mit der Therapeutin reichen - genauso wie es bei den Hormonen der Fall ist. Einfach alle Fragen mit je einem Satz beantwortet und fertig. (Das sehe ich ganz genauso wie Du es geschrieben hast.)

Und ich bin außerdem für den Wegfall der Fortpflanzungsunfähigkeitsklausel. Das ist in meinen Augen nichts anderes als eine Zwangskastration (- ich lese darin: "OK, wir lassen sie mal am Leben, aber Fortpflanzen dürfen sie sich nicht."). Gerade bei Transmännern sollte man die Entscheidung jedem selber überlassen - bei den meisten MzF erledigt sich das eh von alleine, also sehe ich auch da keinerlei Regelungsbedarf.
Ansonsten müsste man aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus allen Menschen, die bereits Kinder haben, die Transsexualität verbieten. (Und das ist so Schwachsinnig, das es sogar der Gesetzgeber gemerkt hat).

*ich meine ein Gespräch zwischen Arzt und Thera, nicht eins zwischen Thera und "BittstellerIn"  ;)

Offline Bärbel

  • Ex-Member
  • Hunni
  • ****
  • Beiträge: 217
...Aber warum immernoch 2 Gutachten? Es reicht doch völlig wenn ein Arzt bestätigt, dass er eine Muschi (oder keine Brüste) gesehen hat. Eine rein optische Begutachtung der äusseren Geschlechtsmerkmale ist ja nun wirlich trivial. Da brauche ich keine zweite Meinung...
Hallo tanjuscha,

weil vor Gericht meistens zwei Gutachten der Unabhängigkeig wegen eingeholt werden. Und so einfach ist das nicht, denn es gibt auch die Möglichkeit, die Hoden im Körper zu  verstecken und so trotz Vagina eine männliche Zeugungsfähigkeit zu erhalten. Zumindest habe ich von dieser Operation einmal gelesen.

Liebe Grüße
Bärbel

Offline tanjuscha

  • Frau nach NIBD
  • Hunni
  • *
  • Beiträge: 178
... ich habe zu lange gebraucht und Bärbels letzten Post erst nachher gelesen...

Yep - mit der Entkoppelung des Namens vom Geschlecht bleibt für ein neues TSG nur noch die Regelung des Geschlechts.

Allerdings fällt mir jetzt ehrlich gesagt gerade kein Grund mehr ein, warum das juristische Geschlecht nicht auch frei wählbar sein sollte? Natürlich völlig unabhängig von irgendwelchen somatischen Massnahmen.
Diese Meinung halte ich aber leider noch nicht für Mehrheitsfähig.  :'(

Offline tanjuscha

  • Frau nach NIBD
  • Hunni
  • *
  • Beiträge: 178
... schon wieder zu spät :)

Weil ich gegen ein Verbot der Fortpflanzungsfähigkeit bin würde ich jemandem mit Vagina und im Körper versteckten Hoden ebenfalls attestieren, dass sie "sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist."

Wie weit die Annäherung gehen muss is sowieso Auslegungssache. Ich kenne auch eine Ärztin, die der Meinung ist, dass der Blick in den Schlüpfer Privatsache ist und nicht dazugehören sollte. Es muss nicht alles gemacht werden, nur weil irgendein Mediziner meint er bekommt das schon hin (schliesslich muss er ja nicht fühlen wie es sich nachher anfühlt!).

Offline Bärbel

  • Ex-Member
  • Hunni
  • ****
  • Beiträge: 217
Ein paar Punkte Tanjuscha:

- Gleichstellung bei schon vorhandenen Kindern:
Es gibt Therapeuten, die ein Problem mit schon vorhandenen Kindern haben. Wenn der Ekel vor dem eigenen Geschlecht und das Leiden so groß sind, warum zeugt man dann Kinder damit? Soweit würde ich nie gehen, denn für mich waren das alles nur Versuche, irgendwie mit mir klar zu kommen.

- keine juristisches Geschlecht;
keines heißt, das es weder Männer noch Frauen sondern nur Menschen gibt. Da muss nicht gewählt werden.

- Fortflanzungsfähigkeit:
Ich liebe immer diese tollen Unterstellungen, dass Juristen nicht unsere Fortpflanzung wollen. Das ist doch Blödsinn, denn die meisten Transsexuellen haben früh ihre Kinder gezeugt oder werden das eh nie wollen. Was ändert also eine Kastration im Rahmen eine GaOP? Und Samen bzw. Eierspenden sind doch auch vor dem Eingriff möglich und erlaubt. Noch denken 99.9% der Deutsch in der einfachen Formel:
Mann = Penis und Hoden
Frau = Vagina und Gebärmutter
In dieser Ordnung ist kein Platz für Frauen mit Penis und Hoden.

Liebe Grüße
Bärbel


Offline tanjuscha

  • Frau nach NIBD
  • Hunni
  • *
  • Beiträge: 178
Ich bin mir wirklich nicht sicher ob die meisten Transsexuellen früh ihre Kinder gezeugt haben ... aber egal ... ein Verbot Kinder zu Zeugen empfinde ich als einen extremen Eingriff in mein Leben und sehe ihn durch NICHTS gerechtfertigt.

Da rege ich mich wirklich drüber auf. (Auch wenn ich weiss, dass die Intention nicht so war, wie ich schrieb, dass ich es so wahrnehme.)

Und nur weil es Dich betrifft da vorher eine Ausnahme zu machen finde ich nicht fair. Du solltest es ebenso denen zugestehen, die schneller mit der Transition waren und hinterher Kinder wollen.

Offline Bärbel

  • Ex-Member
  • Hunni
  • ****
  • Beiträge: 217
Ich bin mir wirklich nicht sicher ob die meisten Transsexuellen früh ihre Kinder gezeugt haben ... aber egal ... ein Verbot Kinder zu Zeugen empfinde ich als einen extremen Eingriff in mein Leben und sehe ihn durch NICHTS gerechtfertigt...
Ich befürchte tanjuscha,

hier werden die Tatsachen verdreht. Niemand fordert eine Sterilisation und niemand will verhindern, dass Transsexuelle Kinder zeugen. Es geht aktuell im TSG nur um den Zusammenhang mit der PÄ. Und solange wir in einer zwei geschlechtlichen Gesellschaft leben, die am biologischen Geschlecht festgemacht wird, kann ich dieser Logik folgen. Und ohne PÄ sehe ich immer noch keine Einschränkung, abgesehen von der Ehe.

Aber wenn sich andere ohne so ein Stück Papier eingeschränkt fühlen, sollen sie halt für die Umsetzung ihrer Wünsche kämpfen. Nur bittet mich nicht bei Dingen mitzumachen, die gegen meine Überzeugung sind.

Liebe Grüße
Bärbel

Offline tanjuscha

  • Frau nach NIBD
  • Hunni
  • *
  • Beiträge: 178
Sich hier hinzustellen und zu sagen, die brauchen ja nicht heiraten, wenn sie Kinder wollen, klingt für mich wirklich pervers. Das halte ich für Tatsachenverdrehung.

Offline Angelika

  • Frau nach NIBD
  • Fuffi
  • *
  • Beiträge: 78
An die Transsexuellen hier im Strang:

Wovor habt Ihr Angst?
Warum soll nicht jede/r seinen/ihren Namen ändern können?
Sind Länder, in denen dies möglich ist, in die Barbarei zurückverfallen?

An die Ex-Männer hier im Strang:

Sind Männer *immer* wichtiger als Frauen? Selbst, wenn man das Geschlecht gewechselt hat?
Frauen sind unscheinbar und werden nicht wahrgenommen - Ebenso FzM?
Warum diskutiert Ihr über das TSG und seht nur *Männer* (-> MzF; Ex-Männer)?

> Mann = Penis und Hoden
> Frau = Vagina und Gebärmutter

Ist es denn wahr?
Und was ist mit

Vagina ohne Gebärmutter = kein Mann? hä?
MzF ohne  gaOP = keine Frau? hä?
IS = ????
usw.

usw.....
könnt Ihr mal aus Eurem selbstgemachten Mini-Universum rauskommen und Euch mal in der wirklichen Welt umgucken?

--------------------------------

so, das musste hier mal raus. Und wenn es mich die Mitgliedschaft im Forum kostet.
wirklich.... wovor habt ihr Angst, wenn ihr solche Forderungen stellt?

Offline Bärbel

  • Ex-Member
  • Hunni
  • ****
  • Beiträge: 217
---könnt Ihr mal aus Eurem selbstgemachten Mini-Universum rauskommen und Euch mal in der wirklichen Welt umgucken?...
Das ist wohl kaum mein Mini-Universum.

Aber das ist gesellschaftliche Realität. Und die wird nicht dadurch geändert, das wir dafür oder dagegen sind. Für mich ist das nur ein wenig Wachrütteln der Leute, die meinen, so ein Stück Papier ändert etwas. Sie werden die Realität dann leider ganz anderes erleben, als hier in kuscheligen Foren.

Aber egal, soll doch jeder Mensch seine eigenen Erfahrungen machen.

Liebe Grüße
Bärbel


Offline tanjuscha

  • Frau nach NIBD
  • Hunni
  • *
  • Beiträge: 178
Kuschelig finde ich das Forum nicht wirklich; da habe ich in ausserhalb deutlich mehr Gelegenheiten zum Kuscheln, die auch viel mehr Spass machen  :D  :-* ;D

PS: Falls ich mich angesprochen fühlen sollte (ich halte mich für Transsexuell und habe in diesem Strang geschrieben) erkläre mir das bitte genauer. Ich sehe bislang nicht wo wir unterchiedlicher Meinung sind, Angelika.

Offline bea

  • Ex-Member
  • Fest verwurzelt
  • *******
  • Beiträge: 1.047
Ich möchte noch etwas zu der angeblichen Nazi-Karte sagen.

Unser derzeitiges Namens- und Personenstandsrecht stammt tatsächlich
weitestgehend aus dieser Zeit - das Namensrecht ist m.W. von 1937, das
Personenstandsrecht 1938. Vor kurzem wurden beide Gesetze novelliert, aber
nur im Hinblick auf die Nutzbarmachung Möglichkeiten der IT. 

Natürlich hat vor allem das restriktive Namensrecht es potentiell Verfolgten
(Juden, Sinti, Roma, Slawonen) erschwert, unterzutauchen und ihre oftmals ja
in den Namen sichtbare Gruppenzugehörigkeit zu verschleiern. Für die drei
letztgenannten Gruppe wurde übrigens zwischenzeitlich ein
Namensänderungsgesetz geschaffen, das deutlich weniger Aufwand fordert als
das TSG.

Ich denke, es passt einfach in diese Diskussion, einmal daran zu erinnern, wieso unser Namensrecht so ist wie es ist, und wieso es durchaus einen Sinn macht, es zu hinterfragen und nicht, es zu zementieren.
Anfang 2005: Versuch, als Crossdresser klarzukommen
Oktober 2005: HRT
Anfang 2006: weitgehend kompletter sozialer Wechsel
2007: VÄ, Orchiektomie und offizieller Beginn der Nadelepi
2008: GA-OP bei Dr. Rossi

Offline Bärbel

  • Ex-Member
  • Hunni
  • ****
  • Beiträge: 217
...Ich denke, es passt einfach in diese Diskussion, einmal daran zu erinnern, wieso unser Namensrecht so ist wie es ist, und wieso es durchaus einen Sinn macht, es zu hinterfragen und nicht, es zu zementieren...
Ich diesem Zusammenhang möchte ich Dich nur darauf hinweisen, das die meisten Autobahnen von 1933 bis 1945 bebaut wurden, sehr viele mit Hilfe von Zwangsarbeitern. Als ordentliche Demokratin nutze ich genau diese Bahnen natürlich nie!

Offline selfmademan

  • Administrator
  • Fest verwurzelt
  • *****
  • Beiträge: 6.851
    • Transsexualität - NIBD
Mit dem Unterschied, daß die Autobahn ansonsten niemandem schadet (mal abgesehen von den damaligen Zwangsarbeitern). Aber das Namensrecht wirkt sich auf alle aus, die ihren Namen ändern wollen.

Und nun wünsche ich keine Streitereien mehr über Nazi oder nicht. Es nützt nichts, in der Vergangenheit rumzustochern. Wir leben im hier und jetzt und sollten uns darauf konzentrieren, was HEUTE machbar ist. Danke.

Offline Johanna

  • TG
  • Inventar
  • ******
  • Beiträge: 533
Entfall der Möglichkeit einer PÄ bei laufender Ehe, da die einem Zwangsouting gleich kommt und keinerlei Sonderrechte für Transsexuelle nötig sind.
Warum wollt ihr mir die PÄ verweigern? Das überrascht mich, zumal diese Forderung oder ähnliche Forderungen (z. B. automatische Umwandlung in eine Lebensgemeinschaft) oft auch von trans-freundlichen Gruppen wie z. B. der DGTI erhoben werden. Warum wird ausgerechnet diese Forderung oft erhoben,wenn doch ansonsten die Bedingungen erleichtert werden sollen? Was kann dadurch gewonnen werden?

Aus meiner Sicht ist jeder Änderungsvorschlag für ein TSG, bei welchem die Ehe nicht nach PÄ fortgeführt werden könnte, schlechter als die aktuelle nicht reformierte Version.