Wenn hier doch diskutiert wird will ich doch auch noch mal was dazu beitragen:
Das Namensrecht ist wirklich ein Punkt, der mM dringendst einer Reform bedarf. Fast die Hälfte des TSG ist ja nur deshalb notwendig, weil Menschen ihren Namen nicht selber frei wählen dürfen und weil die Namen geschlechtsspezifisch sein müssen.
Ich weiss jetzt nicht ob das von den Nazis oder noch aus der Preussischen Verwaltung her stammt, aber egal. In England ist die Namensänderung jederzeit ohne Gutachten möglich und die Verwaltung ist dort deswegen nicht zusammengebrochen. Eine Lockerung würde auch Intersexuellen Personen helfen, ohne dass (für den eigenen Namen) ein spezielles IS-Gesetz nötig wäre.
@Bärbel:
ich weiss nicht ob eine Festlegung der Kosten im Gesetz möglich ist.
Aber warum immernoch 2 Gutachten? Es reicht doch völlig wenn ein Arzt bestätigt, dass er eine Muschi (oder keine Brüste) gesehen hat. Eine rein optische Begutachtung der äusseren Geschlechtsmerkmale ist ja nun wirlich trivial. Da brauche ich keine zweite Meinung.
Und für die VÄ sollte auch eine Becheinigung eines Arztes aufgrund eines Gesprächs* mit der Therapeutin reichen - genauso wie es bei den Hormonen der Fall ist. Einfach alle Fragen mit je einem Satz beantwortet und fertig. (Das sehe ich ganz genauso wie Du es geschrieben hast.)
Und ich bin außerdem für den Wegfall der Fortpflanzungsunfähigkeitsklausel. Das ist in meinen Augen nichts anderes als eine Zwangskastration (- ich lese darin: "OK, wir lassen sie mal am Leben, aber Fortpflanzen dürfen sie sich nicht."). Gerade bei Transmännern sollte man die Entscheidung jedem selber überlassen - bei den meisten MzF erledigt sich das eh von alleine, also sehe ich auch da keinerlei Regelungsbedarf.
Ansonsten müsste man aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus allen Menschen, die bereits Kinder haben, die Transsexualität verbieten. (Und das ist so Schwachsinnig, das es sogar der Gesetzgeber gemerkt hat).
*ich meine ein Gespräch zwischen Arzt und Thera, nicht eins zwischen Thera und "BittstellerIn"