Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?  (Gelesen 6576 mal)

Offline bea

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Im Juni 2009 setzte der Bundestag eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts um. Eine grundlegende Reform wurde hingegen
in diese Legislaturperiode verschoben.

Was erwartet uns? Ein Fortschritt oder eine Verschlimmerung?

Wie sollte eine Reform aussehen? Sollte das Transsexuellen-Gesetz ganz
abgeschafft werden?

Fachleute vom G-Institut stellen sich den Fragen der interessierten
Öffentlichkeit:

Deborah Reinert, Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt
(Rechtsanwältin)

Dr. Beate Ritzert, Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt

Wann: Donnerstag, den 19.11.2009, 20:00 Uhr s.t., Eintritt frei

Wo: Hauptgebäude der Universität Bonn, Regina-Pacis-Weg, Hörsaal III
« Letzte Änderung: 11.Nov 2009, 01:46 von bea »
Anfang 2005: Versuch, als Crossdresser klarzukommen
Oktober 2005: HRT
Anfang 2006: weitgehend kompletter sozialer Wechsel
2007: VÄ, Orchiektomie und offizieller Beginn der Nadelepi
2008: GA-OP bei Dr. Rossi

Offline Bärbel

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Geschlechtliche Vielfalt
« Antwort #1 am: 23.Okt 2009, 12:50 »
Hallo Zusammen,

kann mir irgendwer erklären, was das TSG mit geschlechtlicher Vielfalt zu tun hat?
Irgendwie habe ich immer mehr den Eindruck, dass alle möglichen Gruppen und
Neigungen unter dem Begriff Transsexuell fallen wollen.

Das wird ja alles noch fürchterlich Interessant werden in den nächsten Jahren.
...Was erwartet uns? Ein Fortschritt oder eine Verschlimmerung?

Wie sollte eine Reform aussehen? Sollte das Transsexuellen-Gesetz ganz
abgeschafft werden?...
Wie sind denn Eure Vorschläge und Gedanken dazu? Ich halte das TSG
für sehr vernünftig, Grenzen würde ich in der Höhe der beiden Gutachten
von z.B. dreihundert Euro ziehen und darum als drittes Indiz die Diagnose
des begleitenden Therapeuten hinzuziehen. Und natürlich nach eine VÄ
im Land nur noch zwei Arzt Atteste für die PÄ.

Liebe Grüße
Bärbel
« Letzte Änderung: 23.Okt 2009, 13:08 von Bärbel »

Offline bea

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Wirf mal einen Blick auf www.main-ts.de/?TS-POLITIK - da findest Du eine Dokumentation der Gesetzgebungsinitiative aus dem letzten Frühjahr und der Anhörung vor dem Innenausschuss Ende Februar 2007 einschließlich der darin enthaltenen Positionspapiere (ich gehör(t?)e mit zum AK Transsexualität NRW).

Übrigens geht es in der Veranstaltung nicht um die Proklamation einer einzigen Lösung, sondern um eine Diskussion des Für und Wider unterschiedlicher Ansätze.
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Offline Michela

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Hallo Gollum,

nein - bei mir eckst Du nicht an mit solchen Meinungen. Ich habe es nur inzwischen aufgegeben, in diversen Foren wieder und wieder drüber zu diskutieren. Meinetwegen sollte jeder sich nennen wie er mag, die VÄ könnte durch eine aufwandsentschädigende Gebühr ersetzt werden. Warum muss man "krank" sein, um einen anderen Namen zu wollen? Mir fallen da einige Leute ein, die gerne ihre lustigen Namen los würden. Auch das ganze Ehe-Theater könnte man sich schenken, wenn die Homo-Ehe gleichberechtigt zur Hetero-Ehe eingeführt würde.

Kaum hätten wir eine halbwegs liberale Republik, müsste man sich im TSG++ nur noch um die "Kleinigkeit" kümmern, ob und wieviel Geschlechtsangleichung für eine PÄ nötig sein soll.

Und den ganzen Medizinkram würde ich überhaupt aus dem TSG++ rauslassen. Die Gutachten sollen die Krankenkassen und/oder Operateure nach medizinischen Kriterien fordern, wie bei jeder anderen vom Standard abweichenden Krankheit auch. Was geht den Staat das an?

Liebe Grüße, Michela

Offline tanjuscha

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Gollum,

im Prinzip kann ich Deinem Beitrag zustimmen - mit einer kleinen Korrektur:
Es gibt keine Bindung der Passänderung an die OP. Die VÄ reicht für das F im Pass.

Beate,
Ich weiss nicht ob der Name "Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt" so glücklich gewählt worden ist. Klingt für mich ein bisschen wie die deutsche Umschreibung von "queer institute". Ich kenne viele TS, die mit der Dualität der Geschlechter sehr zufrieden sind (müssen zwar einmal übern Zaun klettern, aber dann sind sie froh dass da ein Zaun ist). Andererseits gibt es sicher auch jede Menge Menschen, die nicht transsexuell sind und dennoch aus verschiedenen Gründen für eine geschlechtliche Vielfalt eintreten. - Wen vertritt das Institut?

Offline Michela

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Andererseits gibt es sicher auch jede Menge Menschen, die nicht transsexuell sind und dennoch aus verschiedenen Gründen für eine geschlechtliche Vielfalt eintreten.

Genau deshalb liebe ich solche Diskussionen über alle Maßen! >:(

Eure Michela

Offline bea

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... ob der Name "Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt" so glücklich gewählt ...
die Namensgebung mag ich nicht diskutieren, besonders, weil ich nicht von Anfang an dabei war. Wichtiger sind die Inhalte. Und da geht es in allererster Linie um eine fachlich kompetente Lobbypolitik für Transsexuelle, vielleicht ein wenig losgelöst von dem strikt dualistischen Ansatz.

Realistischerweise gehe ich ohnehin davon aus, dass sich die Bezeichnung "G-Institut"  losgelöst vom Untertitel mehr oder weniger verselbständigen wird.
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Offline Bärbel

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Andererseits gibt es sicher auch jede Menge Menschen, die nicht transsexuell sind und dennoch aus verschiedenen Gründen für eine geschlechtliche Vielfalt eintreten.
Genau deshalb liebe ich solche Diskussionen über alle Maßen!
Und genau deswegen mag ich viele erweiternde Ansätze nicht, weil unter dem Mantel Transsexualität alle möglichen menschlichen Lebensansätze versteckt werden sollen.

Offline bea

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Führt das jetzt nicht ein wenig arg weit weg vom Thema? Haben wir nicht bereits mehrere Threads, in denen Dein Aspekt andiskutiert worden ist? Warum  nicht dort mit ensprechendem Bezug fortsetzen?
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Offline Bärbel

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Führt das jetzt nicht ein wenig arg weit weg vom Thema? Haben wir nicht bereits mehrere Threads, in denen Dein Aspekt andiskutiert worden ist? Warum  nicht dort mit ensprechendem Bezug fortsetzen?
Liebe Beate,

danke für diese ehrliche Stellungnahme. Der Sinn meiner Beträge war nur die Fragestellung oder die Bewusstwerdung, wer denn nun unter das Transsexuellengesetz fällt und in Zukunft fallen soll. Da sehe ich durchaus sehr viele Möglichkeiten und Wege.

Als ich gestern bei uns im Lions Club mit einer Richterin diskutierte, kamen ein paar Zahlen zum Thema. Es gibt in ihrem Gerichtsbezirk mit ca. 2 Millionen Einwohnern seit einigen Jahren ziemlich stabil durchschnittlich 50 Fälle von VÄ bzw. VÄ mit PÄ im Jahr nach dem TSG.

Wenn ich dagegen die immer wieder in den Raum geworfenen Zahlen von 10% Menschen höre, die in irgendeiner Weise zwischen den eindeutigen traditionellen Geschlechtsrollen leben, dann sind die im klassischen Sinne Transsexuellen in der Tat eine völlig untergeordnete kleine Gruppe, die in Foren einen ziemlich schweren Stand gegen über einer erdrückenden Mehrheit haben. Die Interessen dieser Mehrzeit sind natürlich genauso wichtig und genauso bedeutend und werden aktuell gesetzlich nicht berücksichtigt.

Mich interessiert das Thema eigentlich nicht weiter, ich bin seid Abschluss der medizinischen Behandlungen und juristischen Veränderungen eine ganz normale Frau geworden. Was sich da nun aus dem TSG entwickelt, wer da wann alles wie einfach machen kann oder darf hat auf mein Leben keinen Einfluss mehr. Von daher kann und werde ich mich da jetzt auch zurückhalten mit meiner Meinung.

Viel Freude auf dem Weg in eine juristisch anerkannte bunte Gesellschaft und hoffentlich bekommen alle die Nische, die sie suchen ohne dabei diskriminiert zu werden. Ich selber akzeptiere jeden Lebensentwurf und hoffe nur, die Menschen werden mit ihrer eigenen Wahl glücklich.

Liebe Grüße
Bärbel 

Offline selfmademan

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Back to topic please!

Achtung wird seeehr lang!

Ich bin für eine Reform und die erst kürzlich gemachten Urteile müssen Niederschlag ins gedruckte und veröffentlichte TSG finden.

Positiv (bereits geschehen): Scheidungszwang wurde aufgehoben.

Positiv (bereits geschehen): Eingang in die Ehe / Lebenspartnerschaft mit noch altem Personenstand aber VÄ, die dann nun nicht mehr aberkannt wird. - Sexuelle Orientierung und die Veramtlichung der gegenseitigen Liebe hat nun wirklich keinen Einfluß auf eine Änderung der Geschlechtsidentität.

Negativ (daran muß endlich mal geabreitet werden!): Ungleichbehandlung in Sachen GA-OP. Bei FzM reicht die "Kastrierung" für die PÄ, bei MzF wird regelmäßig "Flachland" verlangt. - Die OP's da unten sind nunmal kein Pappenstiel!

Ich zitiere mal aus einem anderen Forum. (Sorry, mache ich normalerweise nicht, aber ich denke, das bringt den Fokus wieder auf die eigentliche Diskussion)

Zitat
Was den Entwurf betrifft, sind über die angemahnten Änderungen des BVerGs eher gute Absichten als gute Ausführung zu erkennen, ehrlich gesagt.
Abschnitt 1
- Erweiterung auf manche Ausländer, schon durch BVerG erreicht.
- Die Voraussetzung wurde hochgesetzt von "mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird", was heute schon jeder Gutachter nur mit Zahnschmerzen unterschreibt, auf "unumkehrbar". Verschlechterung.
- Das fachärztliche Zeugnis klingt gut, aber das "optionale" Gutachten macht das mehr als zunichte. Grade in den "Hotspots" wird es nämlich damit so laufen: Das Gutachten wird immer eingeholt, und wenn es negativ ist, steht dem in keinem Falle mehr ein positives gegenüber, was heute noch öfters der Fall ist. Also eine Verschlechterung.
- Minderjährige brauchen nicht nur die Zustimmung der Eltern, sondern auch noch die Zustimmung des Familiengerichts. Verschlechterung.
- Wie bereits gesagt, ein unwilliger Ehe- oder Lebenspartner kann sich jetzt sowohl Vornamens- als auch Personenstandsänderung einmischen. Verschlechterung.
- Vorläufige Bescheinigung, wie nett. Wie wäre es, wenn die Verfahren schneller würden, etwa, indem sie zum Standesamt wandern. Kosmetische Verbesserung.
- Recht auf Anrede, schon durch Urteil erreicht
Abschnitt 2
- Leichte Verbesserung bei der Forderung nach körperlicher Anpassung. Zwangsläufig, da das BVerG ja schon klar gemacht hatte, wie es in einem entsprechenden Fall entscheiden würde.
- Partner- und Gutachterproblem hier auch nochmal explizit.

Zusammengefasst:
Eine mittelprächtige Verbesserung, die auch problemlos per BVerG erreichbar gewesen wäre, wie dieser schon lange ankündigte. Der Kastrationszwang bleibt.
Zwei Verbesserungen, die bereits durch Urteil gültig waren.
Eine Verbesserung, die mit "kosmetisch" noch schmeichelhaft umschrieben ist, die Bescheinigung.
Dafür drei massive Verschlechterungen.
Erst gar nicht angegangen wurde die Problematik F64.0; mit anderen Worten, das Problem, wenn man nicht "richtig TS" ist, bleibt, ebenso wie der dadurch bestehende Ausschluß von IS vom TSG.

Anmerkung: IS haben im TSG nichts verloren. Besser wäre es, das Verfahren für IS ebenfalls, aber separat, zu verbessern.

Hier das Anschreiben vom Bundesministerium des Inneren:
http://www.dgti.org/download/090408_Verbaendebeteiligung_TSRRG-E_R.pdf

Der Gesetzentwurf:
http://www.dgti.org/download/090407_TSRRG-E.pdf

Zitat
a) die Grosse Koalition wird kein reformiertes TSG verabschieden:

"Die Entscheidung über weitere Änderungen im Transsexuellenrecht bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten." ... "Angesichts der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode sind weitere Änderungen, die über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen, nicht mehr möglich."

Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613157.pdf

b) als erste Fraktion haben die Grünen einen eigenen TSG-Entwurf veröffentlicht, der die menschenrechtliche Situation transsexueller Menschen umfassend berücksichtig - und damit auch internationale Abkommen (CEDAW) und die Yogyakarta-Prinzipien vollständig berücksichtigt:

Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613154.pdf

Hauptmerkmal ist der komplette Verzicht auf psychiatrische Gutachten für die Vornamens- und Personenstandsänderung und die Ansiedelung des Verfahrens bei den Standesämtern. Etwas, was von vielen Gruppen so gefordert wurde, u.a. auch von ATME e.V. , dem Arbeitskreis TS NRW und TGNB / TRIQ Berlin.

Zitat
EU-Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg kritisiert Zwangssterilisationen

Gesetzliche Regelungen, die transsexuelle Menschen dazu zwingen, sich zwangssterilisieren zu lassen, um per Gesetz rechtlich anerkannt zu werden, sind ein klarer Verstoss gegen die von der EU geforderte körperliche Unversehrtheit einer Person. Dies machte Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates in einer Stellungnahme vom 29. Juli 2009 klar. Damit verstösst das von CDU und SPD jüngst einer Minimalreform unterzogene Transsexuellengesetz gegen europäisches Recht.

"Es ist besorgniserregend, dass transsexuelle Menschen die einzige Gruppe in Europa zu sein scheint, die sich einer gesetzlich vorgeschriebenen, vom Staat erzwungenen Sterlisationspraxis unterziehen muss."

Staaten, die körperliche Massnahmen für die rechtliche Anerkennung des Geschlechtes verlangen, würden laut Hammarberg zudem transsexuellen Menschen das Recht auf Gründung einer Familie verwehren. Transsexuelle Menschen seien auf Grund der zum Teil langwierigen Prozeduren von Vornamens- und Personenstandsänderung zudem davon betroffen, dass sie für einen langen Zeitraum in ihrem Leben von einer gleichwertigen und vollen Anteilnahme am kulturellen Leben, schulischer Ausbildung oder vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären. Sogar nach einer Änderung der Papiere gebe es in vielen Staaten Probleme bei der Anerkennung ihres Geschlechtes, wie z.B. bei Behandlungen durch die Polizei oder im Medizinwesen.

Hammarberg nimmt in seiner Stellungnahme zudem Kritik vieler Transsexuellen- und Transgenderorganisationen auf, welche die medizinische Klassifikation von Transsexualität als "psychische Störung" als Kernproblem und Grundlage für weitere Transphobie sehen.

"Solche Klassifikationen können ein Hindernis sein, wenn es um die Anerkennung von Menschenrechten für Transgender Personen geht, insbesondere im Zusammenhang mit der vollständigen Rechtsfähigkeit oder medizinischer Behandlung."

Gesetzliche oder medizinische Regelungen, die bestimmte Behandlungsschritte für eine geschlechtliche Anerkennung voraussetzen, wie psychologische Gutachten über Kindheitserfahrungen, sexuelle Orientierung oder Kleidungsgeschmack seien höchst fragwürdig.

Damit teilt Thomas Hammarberg eine grosse Rüge an die Transsexuellenrechts-Politik der grossen Koalition aus, die bisher notwendige Reformen der rechtlichen und medizinischen Behandlungssituation in den letzten Jahren nicht umgesetzt hat. Heute wissen wir: Deutsche Regelungen wie das Transsexuellengesetz verstossen ebenso gegen europäische Menschenrechtsgrundsätze, wie so manch medizinische Behandlung. Danke Herr Hammarberg, dass sie die Forderungen von ATME e.V. so gut auf den Punkt bringen.

Anhang

Links:

Stellungnahme von Thomas Hammarberg im Original-Text
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1476365&Site=CommDH&BackColorInternet=FEC65B&BackColorIntranet=FEC65B&BackColorLogged=FFC679

(oder hier: http://mut23.de/texte/CommissionerJuli09.pdf)
Yogyakarta-Prinzipien
http://mut23.org/texte/Yogyakarta-Prinzipien.pdf
Stellungnahme von ATME e.V. zu Zwangssterilisationen an transsexuellen Menschen
http://mut23.de/texte/Stellungnahme_BMI-ATME_final.pdf
8 Forderungen von ATME e.V:
http://atme-ev.de/images/texte/Materialien/8_punkte_okt_o8.pdf

Um die gleichen Menschenrechte auch für transsexuelle Menschen zu gewährleisten fordert der Menschenrechtskommissar des Europarates folgende Punkte umzusetzen:

1. Das Einrichten internationaler Menschenrechtsstandards ohne Diskriminierung, und das ausdrückliche Verbot von Diskriminierung auf Grund der Geschlechtsidentität in nationalen Antidiskriminierungsgesetzen. Die nationalen Regelungen sollen sich nach den Yogyakarta-Prinzipien richten.

2. Die Einführung von "Hassverbrechens"-Gesetzen, die besonderen Schutz für transsexuellen Menschen vor transphobischen Verbrechen und Zwischenfällen darstellen.

3. Die Entwicklung rascher und transparenter Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung.

4. Das Verbot von Zwangssterilisationen und anderer medizinischer Pflichtmassnahmen als Voraussetzung das Geschlecht eines Menschen vor Gesetz anzuerkennen.

5. Das Zurverfügungstellen geschlechtsangleichender medizinischer Massnahmen, wie Hormontherpaie, Chirurgie und psychischer Begleitung und Sicherstellung, dass diese durch die Krankenkassen übernommen werden.

6. Das Beenden jeglicher Regelung, die das Recht einer transsexuellen Person einschränken würde, nach einer Änderung des Geschlechtseintrages weiter verheiratet zu bleiben.

7. Das Erlassen von Regelungen, die Diskriminierungen bekämpfen können, die transsexuelle Menschen auf dem Arbeitsmarkt, in Ausbildung oder im Gesundheitswesen heute noch erleben.

8. Das Einbeziehen von transsexuellen Menschen und ihrer Organisationen, wenn es um die Änderungen von Gesetzen und rechtlichen Regelungen geht, die sie betreffen.

9. Das Durchführen von Trainings- und Aufklärungsprogrammen rund um Menschenrechte um die Diskriminierung auf Grund von Geschlechtsidentität zu verhindern, genauso wie Bewusstseinsbildung.

10. Das Anbieten von Trainingsprogrammen für Ärzte und Mediziner (Von Psychologen und Psychiatern bis hin zu Allgemeinmedizinern), damit die Bedürfnisse und Rechte von transsexuellen Menschen ebenso respektiert werden, wie ihre Würde.

11. Die Berücksichtigung von Anliegen transsexueller Menschen in den Aktivitäten der Gleichstellungspolitik und nationalen Menschenrechtsstrukturen.

12. Die Entwicklung von Forschungsprogrammen um Daten über die Menschenrechtssituation transsexueller Menschen besser erfassen zu können, die Diskriminierungen und Intoleranz, die transsexuelle Menschen erfahren, immer aber mit dem Schutz vor dem Personlichkeitsrecht.

Offline tanjuscha

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Najut, dann komme ich mal zum Thema zurück und stimme dafür das TSG nicht ersatzlos abzuschaffen und hoffe das meine Stimme erhört wird.

(ich hatte keinesfalls vor hier vom Thema abzuweichen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass mM nach bereits mit dem Namen des veranstaltenden Instituts gewisse Weichen für die Diskussion gestellt werden.)

Meine persönliche Meinung zu allen einzelnen Punkten hier zu erläutern sprengt für mich den Rahmen. - Aber nichts gegen die, die das können und denen es weiterhilft.

Offline Bärbel

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Meine ganz einfachen Vereinfacherungswünsche:

- TSG genauso belassen, wie es ist und weiterhin eine Beschränkung auf Transsexuelle.
- Begrenzen der Vornamensgutachten auf 300,-€. Nur eine Begutachtung von zweimal vier Stunden durch vom Gericht bestellten Gutachtern, und kein 30seitiger Text. Es reicht eine Beantwortung der im TSG gestellten Fragen .
- PÄ: nach VÄ nur zwei Arztatteste, ohne VÄ auch die Indizierungsgutachten der Krankenkasse, bei selbst finazierten OPs zwei psychologische Gutachten.

Entfall der Möglichkeit einer PÄ bei laufender Ehe, da die einem Zwangsouting gleich kommt und keinerlei Sonderrechte für Transsexuelle nötig sind. Eine PÄ benötigt man für nichts anderes als für die Heirat und wir haben damit schon die Möglichkeit, alle anderen Menschen heiraten zu können durch unsere Wahlmöglichkeit der PÄ.



Offline bea

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Deine Wünsche nehme ich zur Kenntnis.

Ganz klar ist, dass sie in dieser Form eine Mindermeinung darstellen, die keinerlei Berücksichtigung finden wird. Dir ist hoffentlich klar, dass der Gesetzgeber bereits bei der urspüunglichen Formulierung des TSG hinter den Vorstellungen derjenigen zurückgeblieben war, die ihn damals dazu drängten, sich endlich zu bewegen (es hat einer Verfassungsklage und dann noch mehrerer Jahre bedurft, bis jenes weitestgehend verfassungswidrige Gesetz zustandekam).

Deine Vorstellung in bezug auf die PÄ bei fortbestehender Ehe deutet auf ein mangelndes Rechtsverständnis, insbesondere auf ein eingeschränktes Verhältnis zu den Menschenrechten hin.

Im übrigen läuft Dein Vorschlag darauf hinaus, Nazirecht, das in Vorbereitung der Shoah geschaffen wurde (unser gegenwärtiges Namens- und Personenstandsrecht), zu zementieren. Warum um Himmels willen muss man denn Menschen verweigern, ihren Namen frei wählen zu können? Bereits das ist eindeutig nicht verfassungsgemäß, nur zu geringfügig, um vom BVerfG angenommen zu werden. Um wieviel weniger verfassungsgemäß kann dann eine Begutachtung und abweichend vom definierten Verfahren das Einschalten der Gerichte sein, die gefordert wird, sobald mal ein greifbarer wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegt?
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Offline Bärbel

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...Im übrigen läuft Dein Vorschlag darauf hinaus, Nazirecht, das in Vorbereitung der Shoah geschaffen wurde (unser gegenwärtiges Namens- und Personenstandsrecht), zu zementieren. ...
Danke Beate,

für diese Assoziation. Du hast mein Wort "Sonderrechte" überlesen. Wenn das für alle Menschen hier im Staat gilt, ist doch alles in Ordnung. Nennt das einfach "Namensgesetzgebung" oder so. Das hat dann aber nichts mit TSG zu tun. Unter den Voraussetzungen, dass mit einem Entfall des TSG im Gegenzug die Personenstandsgesetzte liberalisiert werden, ist doch ebenso alles geklärt.

Es ist über einen Entfall des juristischen Geschlechts alles zu regeln. Und wie lange dauert so eine Umsetzung? Steht die gerade auf der Tagesordnung? Hat die heute Erfolg auf Umsetzung? Also wohl noch zwei Generationen warten? Und bis dahin möchte ich keine Vermischen von Transsexuellen mit allen anderen Variationen unter uns Menschen, insbesondere keine "drittes Geschlecht" Diskussionen.

Ist das so schwer zu verstehen? Und für die Nazi Karte entschuldigst Du Dich bitte, sonst werde ich sauer, dusselige Kuh!

Liebe Grüße
Bärbel
« Letzte Änderung: 25.Okt 2009, 12:54 von Bärbel »