Von Jugendämtern solkte solange Abstand genommen werden, bis sie verpflichtet sind, Fortbildungen zum Thema anzunehmen, u.a. da ist TRAKINE dran.
Wer nichts über das Thema in der Kindheit weiß, tut oft dies, was immer getan wurde...ablehnen. Dafür ist das Thema zu wenig bekannt und wird auch von medizinischer Seite nicht eindeutig genug vertreten.
Auch Gerichte kennen sich nicht aus und verlassen sich auf die Urteile der Jugendämter (die es nunmal nicht wissen -können/wollen-).
Jedes Kind ab 12 Jahren hat eine eigenes Antragsrecht vor Gericht(mit Hife eines Anwaltes zu stellen), das heißt, die Personenstandsänderung/Vornamensänderung kann beantragt werden. Man braucht natürlich einen Psycho, der das dann auch stützt, wenn sich dann alle auf einen stürzen.
Kosten des Anwaltes werden über Prozesskostenhilfe beglichen.