Und was wenn Dir die Lehererin erklärt, dass Du hier nix zu suchen hast, weil sie ja nur Erzeihungsberechtigte, also die Mutter und den Vater zulässt? Was, wenn Du Dein Kind vom Kindergarten abholen wiollst, und die Erzieherin erlaubt es Dir nicht, weil sie das Kind nur an einen Erzeihungsberechtigten übergibt?
Die von dir erwähnten Probleme bestehen in der Praxis nicht:
- Wer das Kind morgens (oder bei der Einschulung) bringt, darf es üblicherweise auch abholen, ohne sich ausweisen zu müssen. Mein Ausweis oder der meiner Frau ist jedenfalls noch nie kontrolliert worden, geschweige denn die Geburtsurkunde der Kinder.
- Auch Oma, Tante, Onkel oder Lebenspartnerin der Mutter dürfen die Kinder abholen, wenn die Erziehungsberechtigten dies schriftlich gestatten. Das wäre auch eine pragmatische Lösung
- Wenn es hart auf hart kommt, ließe sich die Vaterschaft immer noch mit Ausweis, Geburtsurkunde und Gerichtsurteil der VÄ belegen. Das würde natürlich ein komplettes Outing bedeuten, was aber bei einer Geburtsurkunde mit zwei Frauen als Eltern ebenso der Fall wäre (bei lesbischen Paaren steht bei den Kindern der Name des leiblichen Vaters drauf).
Ich stimme Beate zu: Die Geburtsurkunde des Kindes muss ausschließlich im Wohle des Kindes liegen.
Ich selbst habe übrigens keinerlei Probleme damit,als Papa angeredet zu werden, es sei denn, es ist eine Frage des Passings. Das fiel mir gerade jetzt wieder beim vorweihnachtlichen Hamsterkauf auf: Die Kinder bekamen Streu und Futter zum Tragen in die Hand gedrückt, und ich bekam den Käfig mit Goldhamster mit den Worten "Das trägt lieber die Mama". Es wäre mir unangenehm gewesen, in dem Moment mit Papa angeredet zu werden, aber zu Hause bin ich der Papa und habe kein Problem damit, so angeredet zu werden. Ich will meiner Frau nicht auch noch nur Mutterrolle streitig machen, wo ich ihr die Rolle als Ehefrau schon mehr oder weniger genommen habe.
(Der letzte Absatz gälte natürlich nicht für lesbische Pärchen, wohl aber die Argumentation davor, die Geburtsurkunde der Kinder müsse zum Wohle der Kinder ausgestellt sein.)