Hat Mihi schon richtig verstanden, was du wissen willst.
Grundsätzlich ist es mit dem DGTI Ausweis etwa so, wie vor dem Urteil zum TSG, wo jeder zwischen Vornamensänderung vor der Operation und Personenstandsänderung nach der Operation aus Kulanz oder nicht-Kulanz machen konnte, was er wollte. Man kann also, wenn man kulant ist, den Ergänzungsausweis als vollwertiges gleichgestelltes Ausweisdokument akzeptieren. Man muss es aber nicht. Will man dir helfen, dann tut man es, will dich jemand schickanieren, hast du keine Handhabe dagegen.
Davon ab, seht doch einfach alle zu, dass ihr den Weg geht und beim Amtsgericht fertig werdet. Dann hat man einen richtigen Ausweis, so wie alle Anderen auch, wo es juristisch bindend richtig draufsteht, und ab da hat man auch einen Rechtsanspruch. Ich persönlich halte von dem DGTI Dings nichts, denn ich sehe auf meinem Weg doch zu, dass ich schnellstmöglich offiziell bin was ich bin. Und dann braucht man auch keinen Kulanzausweis vorzeigen, der einem größtmöglichen Outing entspricht, denn jeder weiß oder kann sehen, wofür das T in DGTI steht...