Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Wer in Dortmund Vä/Pä beantraget hat & welcher Psychologen zu gelassen sind  (Gelesen 2350 mal)

Offline Anja

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Hallo meine lieben,
Heute habe ich gleich mehr fragen für ein liebe Freundin die jetzt den beschwerlichen Weg an tritt den wir schon hinter uns haben.
Sie wohne in der Nähe von Dortmund und hat halt Praktisch Null Ahnung und würde gerne wissen welcher Passenden Psychologen da zu gelassen sind.
Genauso wer in Dortmund Vä/Pä beantragt hat & evetuell einen Tabellarischen Lebeslauf ""Vorlage"" weiß oder hat.
Denn sie ist auf diesem Wege total unbeholfen und weiß ohne ein kleine Vorlage sich nicht zu helfen ( Boun out ).

Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir da ( sie ) etwas weiter helfen könntest. Denn ihr wisst ja es gibt zwar viele Psychologen, aber wenige die auch wirklich da weiter fachlich weiter helfen können oder wollen.   

Lieben gruß aus dem Hohen Norden
Anja
nette Leute die mir zusagen, mir ein Lächeln ins Gesicht zaubern und sich benehmen können.)

Offline tilly_goe

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Hej Anja,
ich habe mal bei ein paar Mädels mich umgehört und genau für Dortmund ein Paar infos zusammen bekommen.
Was gut geht ist, anstelle einer VäPä am Amtsgericht, einen Antrag bei dem Standesamt nach §45b PStG zu stellen, wo ein Arzt eine Variante der Geschlechtsentwicklung diagnostiziert hat. Dieser Weg ist im Vergleich zu den Verfahrenskosten am AG sehr preiswert und in Dortmund gut machbar.

Falls es doch AG sein soll kommen Szukaj aus Münster und Dr. Löwenberg infrage, wobei Löwenberg lange für die Erstellung des Gutachtens braucht. Es ist aber nicht erforderlich dass der Gutachter aus demselben Bezirk kommt, für den das AG zuständig ist.

Anbei mal ein Beispieltext:

Antrag auf Änderung des Vornamens und der
Geschlechtszugehörigkeit (gemäß §1 und §8 Transsexuellengesetz
TSG vom 10.09.1980 )
Hiermit beantrage ich, Deadname (Wunschname) Nachname, geboren am
tt.mm.jjjj in Stadt:
Die Änderung meines Vornamens gemäß §1 Abs.1 TSG und der
Geschlechtszugehörigkeit gemäß §8 Abs 1 TSG (siehe auch hierzu
Entscheidung vom 11. Januar 2011 – 1 BvR 3295/07).
Begründung: Der dem Geburtseintrag entsprechenden männlichen
Geschlechterrolle fühle ich mich nicht zugehörig, sondern dem weiblichen
Geschlecht. Bereits seit Beginn der Pubertät wünsche ich mir, ein Mädchen
zu sein. Diesen Wunsch habe ich viele Jahre wegen der mir zugeteilten
sozialen Rolle unterdrückt. Seit einem halben Jahr bin ich auf weiblicher
Hormonersatztherapie, um mein Äußeres meinem Geschlecht anzupassen,
seit Januar lebe ich Vollzeit als Frau, und seit Anfang März bin ich im
gesamten Bekanntenkreis geoutet.
Das sich das Bedürfnis, als Frau zu leben, je wieder ändern sollte, halte
ich für ausgeschlossen, da dies seit sieben Jahren durchgängig mein
Begehren ist, und ich es mir keinesfalls mehr vorstellen kann, wieder als
Mann zu leben.
Ich bin Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wie sich aus der
beigefügten Kopie meines Bundespersonalausweises ergibt. Ich wohne
derzeit in Bielefeld, wie sich aus der beigefügten Aufenthaltsbescheinigung
ersehen lässt.
Zur Ergänzung meines Antrages lege ich die fachärztliche Stellungnahme
von Dr. Walter Dmoch bei.
Ich beantrage, in Zukunft den Namen Frau Wunschname Nachname zu
führen (§1 Abs. 2 TSG).

Ich beantrage folgende Gutachter zu beauftragen:
Dr. med. Hagen Löwenberg, Mülheim an der Ruhr
Dr. med. Michael Szukaj, Münster
Die von mir genannten Gutachter sind vom Amtsgericht Dortmund
anerkannte Gutachter in Fragen des TSG.
GGF. Gleichzeitig beantrage ich Prozesskostenhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
...............................................
(amtlich: Deadname Nachname)
ANLAGEN: Kopie Meldebescheinigung, Kopie Personalausweis, beglaubigte
Kopie Geburtsurkunde, Kopie Indikation Dr. Walter Dmoch, tabellarischer
Lebenslauf, Translebenslauf Fließtext, Antrag Prozesskostenhilfe inkl
Belege

Offline Fiona

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Hey Anja,
Also ich kann absolut von dem "leichten Weg" über das Standesamt abraten falls sie vorhaben sollte in Deutschland die OP oder auch nur Epilation zu beantragen. Sowohl der MDK als auch die Ärzte die die Op durchführen wollen alle die beiden Gutachten sehen, die man ohne VÄ/PÄ übers Amtsgericht nicht hat. Klar kann man die selber gesondert noch zahlen, aber gerade wenn man das Geld nicht mal eben hat und auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist wäre das doch etwas blöd.
Meine beiden Gutachter waren Dipl. Psych. Ulrich Frommelt (er ist soweit ich weiß in den Ruhestand gegangen, aber kann gut sein, dass er noch Gutachten macht, mein Gutachten lief schon zu großen Teilen über seine Kollegin Dipl. Psych. Susanne Simon und das Gutachten war wirklich gut geschrieben und ausführlich, aber laut eigener Aussage ist er relativ teuer) und Dr. med. K. Behrends (Er war recht freundlich, aber sein Gutachten war furchtbar, nicht mal Korrekturgelesen und sehr kurz und mit Fehlern, dafür ist er wohl sehr günstig).
Ansonsten kann ich Herrn Frommelt bzw seine Kollegin Frau Simon auch sehr für die Begleitung empfehlen, ist auch nur in Essen, also von Dortmund auch gut zu erreichen.
Liebe Grüße
Fiona

Offline Anja

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Hallo,
Danke für die wichtige Information, ich werde beides ihr Zeigen und ihr das sagen. Denn letzen Endes muß sie es für sich entscheiden.
Trotzdem erst ein mal Danke an euch beiden, das ihr mir die Nachrichten und Information zu kommen gelassen habt.

L.G aus dem Hohen Norden
Anja
nette Leute die mir zusagen, mir ein Lächeln ins Gesicht zaubern und sich benehmen können.)

TSJaney

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Amtsgericht für Vornamens und Personenstandsänderung TSG sind zuständig und am Anfang braucht man nur die Geburtsurkunde und Meldebescheinigung zusenden. Dann bekommt man vom Gericht Post mit der Gerichtsnummer.
Wenn sie Arbeitslosenhilfe 2 bezieht, muss sie nichts bezahlen,
Aber so Proßeskostebeihilfe Antrag ausfüllen und dem Gericht zusenden.
Dann ist sie befreit.

Offline Rabea

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Hallo Anja,

zum Vorgang kann ich leider nichts beitragen da ich dies selbst noch nicht beantragt habe. An dieser Stelle aber vielen Dank an Tilly für die ausführliche Beschreibung.

Um allerdings die Liste der Gutachter/Psychologen zu erweitern.

Ich bin bei Frau Dr. Happich in Recklinghausen in Behandlung, sie ist außerdem auch zugelassene Gutachterin für das Amtsgericht Dortmund.

LG Rabea
Ich befinde mich seit dem 01.04.2019 in Psychotherapie
Seit 01.12.2019 in der HET
Aktuell beschäftige ich mich mit der Planung operativer Eingriffe.