Nun weigert sich die Klassenlehrerin jedoch, dass mein Kind sich vor der Klasse outet,
Ihr Kind braucht nicht die Zustimmung irdendeiner Person, überhaupt keiner Person sich vor der Klasse zu Outen und schon gar nicht die Zustimmung der Lehrerin.
Das kann ihr Kind tun. Es ist seine Entscheidung.
Wie die Reaktionen ausfallen kann, kann keiner voraussagen.
Allerdings bemerke ich, es wird zu viel Gewicht auf den Psychologen und Fernsehbeiträge gelegt. Da wird nicht immer die Wahrheit erzählt.
Außerdem geht's bei Schlau NRW vorrangig um ganz andere Dinge.
Kein Arzt, kein Psychologe, kein Psychiater ist bis heute in der Lage Transsexualität wirklich zu diagnostizieren.
Es gibt keinerlei Verfahren, welche dies ermöglicht.
Also los zu ziehen und darauf pochen, mein Psychologe hat's gesagt, das geht nicht immer gut.
Von der rechtlichen Seite ausgehend, gibt es den gerichtlichen Namenswechsel und Personenstandswechsel nicht einfach so ohne Grund.
Es kommt auf das Wohlwollen der Schule, den anderen Kindern, den Lehren an.
Klar können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Doch ist dies Hilfreich für Ihr Kind?
Am Ende muss Ihr Kind mit dem durcheinander und den Rechtsstreitigkeiten in der Schule zurecht kommen.
Es kann keiner sagen wie sich das entwickeln wird.
Die Schule, die anderen Kinder, die Lehrer brauchen Zeit um selbst damit zurecht zu kommen.
Akzeptanz, ein gutes Miteinander lässt sich nicht durch rechtliche Schritte erzwingen.
Aber sich selbst zu Outen, das kann keine Person verwehren. Gehen Sie mit und unterstützen Sie ihr Kind ohne die Nerven zu verlieren. Ihr Kind braucht Sie.
Was die Toilettenbenutzung angeht, da gibt es große Schwierigkeiten.
Nun auch hier rechtlich alles durchzusetzen? Denn wie kommen am Ende ihr Kind und die Mitschüler damit zurecht?
Ausgrenzung, Abneigung?
Transsexualität ist kein leichtes Pflaster.
Am Ende muss Ihr Kind damit Leben.
Das Outing vor der Klasse kann genau so gut richtig toll verlaufen.
Einfach tun ohne die Erlaubnis der Klassenlehrerein oder Schulleitung.