Transsexualität-NIBD

Autor Thema: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?  (Gelesen 6560 mal)

Offline Fenja

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Hallo,

... so einfach ist das nicht, denn es gibt auch die Möglichkeit, die Hoden im Körper zu  verstecken und so trotz Vagina eine männliche Zeugungsfähigkeit zu erhalten. Zumindest habe ich von dieser Operation einmal gelesen.
da interessiert mich die Quellenangabe.

Ich bin nach fast 12 Monaten auf normalen Wege nicht mehr zeugungsfähig. Bei einer anderen Betroffenen war nach dieser Zeit der Hormoneinnahme auch bei einer Entnahme in den Hoden nichts mehr zu gebrauchen. Selbst wenn die Hormone noch nicht ganze Arbeit geleistet haben, wie lange bleibt die Zeugungsfähigkeit bei im Körper befindlichen Hoden temperaturabhängig erhalten?

Für mich ist die Kastration im Rahmen der angleichenden Operation eine sinnvolle und folgerichtige Maßnahme. Darum stellt mich der Gesetzgeber auch nicht vor Probleme, weil er die Kastration als Voraussetzung für die Personenstandänderung fordert. Ein Wegfall dieser Voraussetzung für die Personenstandänderung wäre für mich kein Grund auf die angleichende Operation inkl. Kastration zu verzichten. Wenn ich zu der Gruppe von Betroffenen zählen würde, die aus welchen Gründen auch immer keine operative Angleichung vornehmen wollen, dann wäre ich in der gleichen Situation, in der ich vor dem letzten Verfassungsgerichtsurteil zum Fortbestand bestehender Ehen war. Ich wäre gezwungen gewesen auf die rechtliche Anerkennung als Frau zu verzichten, weil die Aufhebung der  bestehenden Ehe gegen den gemeinsamen Willen der Eheleute für mich eine unannehmbare Voraussetzung für die Personenstandänderung war und ist.

Eine zukünftige Fassung des TSG wird nicht hinter die bestehenden Regelungen zurück fallen. Das betrifft die Änderung bezüglich der Ehe und vorangegangene Änderungen aufgrund von Urteilen des Verfassungsgerichts. Die Position der Parteien zum Gesetzt sind nach der letzten Änderung des TSG öffentlich. Auch die Stellungnahmen der Interessenvertretungen zum letzten Reformentwurf des BMI sind öffentlich. Von daher weiß  man, worüber man in die Zukunft bei CDS//CSU und FDP hinein spekulieren kann.

Das TSG löst einen Teil der Probleme, nämlich das Recht auf Vornamensänderung, den bedingten Schutz vor Offenbarung und die rechtliche Anerkennung als Frau durch die Personenstandänderung. Den in der Regel größeren Teil der Problematik Transsexueller regelt es nicht, nämlich die medizinische Versorgung. Hier ist und bleibt man auf Einzelurteile, Sozialgesetzgebung und die unverbindlichen Begutachtungs- und Behandlungsrichtlinien der GDK/MDK und Krankenkassen angewiesen. Daran wird sich durch eine Novellierung des TSG nichts ändern, denke ich.

Es kann also nur darum gehen, das Verfahren zur Vornamensänderung zu erleichtern, den Schutz vor Offenbarung zu stärken und die Personenstandänderung nicht von medizinische Maßnahmen, insbesondere die Kastration, abhängig zu machen.

Der Anspruch auf angleichende  Maßnahmen leitet sich auch heute nicht vom TSG ab, sondern von einen Urteil zur Kostenübernahme der angleichenden Operation, so gesehen von der Auslegung der Sozialgesetzgebung. Dazu Grundsatzurteil vom 6. August 1987 des Bundessozialgericht (Aktenzeichen 3 RK 15/86). Die Sorge, der Wegfall der Forderung nach Kastration und weitgehende chirurgische Angleichung in § 8 TSG würde gleichbedeutend sein, mit dem Wegfall des Behandlungsanspruchs an die Krankenkassen, teile ich nicht.

Generell und unabhängig vom TSG habe ich die - wie ich meine begründete - Sorge, dass Transsexuelle beim Sparzwang im Gesundheitswesen es immer schwerer haben werden, außer Hormonbehandlung und angleichenden Operation weitere angleichenden Maßnahmen als Versicherungsleistung finanziert zu bekommen.

Freundliche Grüße

Fenja

Offline bea

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Die Sorge, der Wegfall der Forderung nach Kastration und weitgehende chirurgische Angleichung in § 8 TSG würde gleichbedeutend sein, mit dem Wegfall des Behandlungsanspruchs an die Krankenkassen, teile ich nicht.
Angesichts der momentanen Tendenzen in der Sozialrechtssprechung und angesichts von Arbietsgruppen, in denen darüber diskutiert wird, bei welchen Krankheitsbildern es ethisch vertretbar sei, trotz Indikation auf eine Behandlung zu verzichten, halte ich die Gefahr leider für real - der Nagel des von Dir zitierten BSG-Urteils ist m.E. wackelig; wir benötigen noch zusätzlich etwas, um unsere Versorgung sicherzustellen. Ob das jetzt unbedingt die Klauseln in §8 TSG sein müssen, sei aber ganz ausdrücklich dahingestellt.
Anfang 2005: Versuch, als Crossdresser klarzukommen
Oktober 2005: HRT
Anfang 2006: weitgehend kompletter sozialer Wechsel
2007: VÄ, Orchiektomie und offizieller Beginn der Nadelepi
2008: GA-OP bei Dr. Rossi

Offline Fenja

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Hallo,

wenn die medizinische Versorgung im TSG geregelt würde, und sei es durch Verweis auf zwischen Interessenverbänden der Betroffenen und Krankenkassen verbindlich abgestimmte Behandlungsstandards, dann wäre ich auch erleichtert. Nur das ist kaum zu erwarten, meine ich.

Im Forum der DGTI kam der Gedanke, dass es eventuell einfacher wäre hier Regelungen zu finden, wenn Transsexualität als Behinderung gewertet würde. Das ist dann allerdings wirklich ein Thema für Juristen und Juristinnen, keines zu dem ich einen nennenswerten Beitrag leisten könnte, außer der Feststellung, dass ich Transsexualität für mich durchaus als ein Handicap ansehe. Wobei es mein anatomisch männlichen Körper ist, der mich behindert.
Ich glaube aber nicht, dass sich diese Sicht durch setzt. Das ist auch unter Betroffenen nicht mehrheitsfähig, denke ich. Viele meinen mit der Einstufung als verwirrter Mann bzw. verwirrte Frau sei die medizinische Versorgung besser geregelt. Andere wollen von all dem nichts wissen und stützen sich allein auf die den Leidensdruck verursachende Reaktion der Mitmenschen auf Transsexuelle. Es gibt Sichten und Meinungen jeglicher Art. Allen gemeinsam ist, dass sie letztlich von Annahmen über mögliche Folgen und Wirkungen für die Betroffenen ausgehen.

Ich gehe nicht davon aus, dass die medizinischen Belange im TSG geregelt werden. Von daher sollten im Gesetzt auch keine medizinischen Forderungen als Bedingung aufgestellt werden. Es wäre schon einiges geholfen, wenn die für die Betroffenen (oder die Steuerzahler) teuren Gutachten und medizinische Maßnahmen als Voraussetzung wegfallen. Irrtümer in den Motiven verhindert die heutige Gutachterreglung nicht und der Wegfall der Begutachtung wird die Zahl der Irrläufer meiner Meinung nach nicht vergrößern. Belastbares Zahlenmaterial, um solche Überlegungen auf eine solide Grundlage zu stellen, liegen nicht vor. Ich meine, die Zahl derjenigen, die irreversible chirurgische Änderungen vornehmen, nur weil der Gesetzgeber es für die Personenstandänderung verlangt, könnte sinken.
Was dann sonst noch ins Feld geführt wird, um den OP-Zwang bei der Personenstandsänderung zu rechtfertigen, zum Beispiel die Frau mit entblößtem männlichem Geschlechtsteil im Kinderschwimmbecken, ist an den Haaren herbei gezogen. Wenn es dieses Problem gäbe, dann wäre es schon heute präsent. Im öffentlichen Schwimmbad interessiert überhaupt nicht, ob eine Transsexuelle die Personenstandänderung, also die rechtliche Anerkennung als Frau, hat oder nicht. Das ist heute schon so. Die entsprechenden Schlagzeilen fehlen.

Freundliche Grüße

Fenja

Offline Bärbel

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Die Sorge, der Wegfall der Forderung nach Kastration und weitgehende chirurgische Angleichung in § 8 TSG würde gleichbedeutend sein, mit dem Wegfall des Behandlungsanspruchs an die Krankenkassen, teile ich nicht.
Angesichts der momentanen Tendenzen in der Sozialrechtssprechung und angesichts von Arbietsgruppen, in denen darüber diskutiert wird, bei welchen Krankheitsbildern es ethisch vertretbar sei, trotz Indikation auf eine Behandlung zu verzichten, halte ich die Gefahr leider für real - der Nagel des von Dir zitierten BSG-Urteils ist m.E. wackelig; ...
Das werden ja rosige Zeiten in Zukunft! Auf diese Gefahr weisen seit Jahren Leute hin, aber die werden ja nur als erzkonserzative und intolerante Idioten verlacht. Macht Leute, macht einfach nur so weiter. Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.

Ganz lieber Grüße
Bärbelchen.....

Offline selfmademan

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Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.

Danke! Und was ist mit uns? Viele FzM lassen sich keinen Aufbau machen, manche FzM behalten ihren Uterus (teilweise aus Trotz, weil sie es nicht einsehen, sich nur für die PÄ diverser Organe entledigen zu müssen, teilweise aus gesundheitlichen Gründen). Und trotzdem sind das alles Männer.

Auch ich bin ein Mann mit Uterus gewesen, der Uterus hat sich in keinster Weise auf meine Identität ausgewirkt. Vielleicht hätte ich ihn noch länger behalten, wenn die PÄ ohne eine derartige OP möglich gewesen wäre, sieht ja eh keiner, mir guckt ja außer ein Arzt keiner in die Hose, um mein Mann-sein zu beurteilen. Und hätte ihn dann im Rahmen des Klitpens entfernen lassen. Apropo: Ein TM hat sich von seiner Gyn bestätigen lassen, daß sein Uterus nach x Jahren Testo nicht mehr gebärfähig ist, er also seine Fortpflanzungsfähigkeit unwideruflich verloren hat. Folge: Er hat seine PÄ UND seinen Uterus. Und trotzdem hat es die KK nicht die Bohne gekratzt.

Davon ab, jeder entscheidet doch bitteschön selber, was und wieviel er / sie für sich selber für ein stimmiges Leben braucht. Nicht jeder geht den Weg bis zum "bitteren Ende". Und die Kassen wissen sehr wohl, daß die Behandlung von TS immer eine individuelle Sache ist, deswegen wollen sie ja auch die Indikationen sehen. EinE TS, der / die keine OP in Anspruch nehmen möchte, bekommt auch keine Indikation und wird somit auch nicht vorstellig.

Klar, die Angst, daß die KK dann mit anderen nicht-operierten vergleichen, die habe ich auch unterschwellig, aber warum soll ich mir nen Kopp über nicht gelegte Eier machen?

Offline Bärbel

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Im Rahmen solcher Foren hier können wir auch genau so etwas diskutieren und gegeneinander liebevolle Rücksicht aufeinander nehmen. Gefährlich wird es meiner Meinung nach nur, wenn dann nach vielen Runden gefeilsche an der Formulierung und mit den freisten der freien Gedanken in die "Öffentlichkeit" gegangen wird.

Und wenn ich dann Klagen gegen die Menschenwürde sehe, wenn offen über Zwangssterilisation gesprochen wird, wenn Ärzte pauschal zu Medizynern werden, wenn natürlich Frauen mit Schnippelchen Frauen sind, dann schlage ich mir nur mit der Hand vor den Kopf. Hin und wieder sollte man einfach Dinge für sich machen, und diese nicht an die große Glocke hängen. 

Denn ich schätze die Gefahr der eingeschränkten medizinischen Leistungen für sehr hoch ein.

Dir alles Gute dabei, den für Dich richtigen Weg zu finden.
Liebe Grüße
Bärbel

Offline Fenja

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Hallo,
Das werden ja rosige Zeiten in Zukunft! Auf diese Gefahr weisen seit Jahren Leute hin, aber die werden ja nur als erzkonserzative und intolerante Idioten verlacht. Macht Leute, macht einfach nur so weiter. Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.
Ich weiß nicht welche Leute du meinst. Ich kenne Leute, die das Reinheitsgebot für Transsexuelle fordern. Die wirst du doch wohl nicht meinen oder?

Die Problematik der stetig steigenden Kosten im Gesundheitssystem und der daraus resultieren Spärzwänge besteht unabhängig von einem TSG. Das Schreckgespenst der "Frauen mit Schnippelchen" lebt aufgrund der kleinen Lösung bereits heute schon unter uns. Und? Hat es jemanden erschreckt. In der Tat ist das etwas ganz normales. Bis zur angleichende OP hast du so gelebt, Bärbel, und ich muss auch noch ein paar Monate so leben. Ich bin eine Frau, werde als solche überwiegend akzeptiert, ansonsten zumindest toleriert. Ich gehe ohne angleichende Operation gehabt zu haben und ohne rechtliche Anerkennung als Frau durch die Personenstandänderung ganz selbstverständlich und ohne ein öffentliches Ärgernis zu erregen auf die Damentoilette.

Die Personenstandänderung, da sind wir uns vielleicht einig, hat im Alltag erst einmal gar keine spürbare Bedeutung. Trotzdem wird sie als heilige Kuh angesehen, der man gefälligst die eigenen Selbstbestimmung und das Recht auf Unversehrtheit zu opfern hat. Die Transsexuellen, die sich zu einer angleichenden Operation inkl. Kastration entscheiden, machen das, weil sie es selbst so wollen, weil nur so für sie ein Leben ohne innere und äußere Konflikte möglich ist. Diejenigen Transsexuellen, die sich mit ihren körperlichen Gegebenheiten abfinden können oder müssen, haben für mich ebenso einen Anspruch auf rechtliche Anerkennung in dem Geschlecht, dem sie sich zugehörig fühlen.

Meine Frau, genetisch XX und ohne Zweifel an ihrer geschlechtlichen Identität, wird durch mich als Transsexuelle mit oder ohne angleichende Op in keinster Weise in ihrem Frau sein beeinträchtigt. Warum sollte ich mich beeinträchtig fühlen.

Wir können sicher darin übereinstimmen, dass Einsparungen im Gesundheitssystem auch Transsexuelle treffen. Nur von der Forderung im TSG nach weitgehender Angleichung und Kastration kann man auch heute nicht ableiten, dass die Krankenkassen dafür aufkommen müssen. Diese Zahlungsverpflichtung ist, wie ich bereits schrieb, in der Sozialgesetzgebung geregelt, durch Grundsatz- und Einzelurteile. Wenn die Krankenkassen sich eins feixen, dann tun sie es heute bereits. Insbesondere dann, wenn, wie in der jüngsten Vergangenheit häufiger geschehen, Richter im Sinne der Krankenkassen entscheiden, zum Beispiel Klagen im Zusammenhang mit Epilation oder Brustaufbau. Das bestehende TSG mit seinen Forderungen nach weitgehender Angleichung und Kastration spielte bei diesen Entscheidungen keine Rolle. Man könnte auch das bestehende TSG so deuten, dass alle Kosten zulasten der/des Betroffenen gehen. Die Gutachten nach §1, 8 oder 9 werden ja auch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Im Gegenteil , sie nutzen diese Gutachten für ihre eigenen Beurteilung und geben sich zur Not auch mit Gutachten nach § 1 TSG zufrieden. Warum dann die angleichende Operation inkl. Kastration zahlen. Geht doch ohne Kostenübernahme urch die Krankenkasse, wie die finanzkräftigen Verehrerinnen thailändischer Chirurgen vormachen.

Freundliche Grüße

Fenja
« Letzte Änderung: 26.Okt 2009, 23:05 von Fenja »

Offline Beate Nina

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Das werden ja rosige Zeiten in Zukunft! Auf diese Gefahr weisen seit Jahren Leute hin, aber die werden ja nur als erzkonserzative und intolerante Idioten verlacht. Macht Leute, macht einfach nur so weiter. Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.

Hi,
zunächst mal sind Frauen mit Schnippelchen sicher nichts "normales", genausowenig wie Männer mit einer Vagina.
Das macht sie aber im Rahmen ihres Weges aber nicht weniger zu Frauen oder Männern.
Ich für meinen Teil leide nach  fast immerhin bald 3 Jahren HRT (und der nicht gerade geringen Zeit davor) ziemlich unter dem noch vorhandenen Stigmata und freue mich auf den Tag an dem noch dieser letzte (eigentlich nur für mich selbst sichtbare) Umstand beseitigt wird.

Trotzdem ändert das nichts an meiner zeitlebens gefühlten Idendität, genausowenig wie ich mir anmaßen würde anderen MzF bzw. FzM ihre sicher gefühlte Idendität anzuzweifeln, egal auf welchen Abschnitt ihres Weges sie sich befinden und wie weit sie dabei gehen um für sich selbst sagen zu können das sie angekommen sind.

Desweiteren gehört natürlich weitaus mehr dazu als medizinische und juristische Maßnahmen um im jeweiligen Zielgeschlecht wirklich in der Gesellschaft und vor allen Dingen in erster Linie für sich selbst wirklich überzeugend zu sein.

Für mich selbst zähle  ich die medizinischen und juristischen Schritte, abgesehen von der damit verbundenen Rennerei noch zu den "konsumierenden" Abschnitten im laufe einer Transition denn schließlich können wir diese Schritte ja nicht selbst bewältigen und in diesem Punkt herscht eben auch ein Abhängigkeitsverhältnis zu den KK sowie Gesetzgebern.
Inwieweit bei diesen aufgrund genetischer Diskrepanzen und somit nicht selbstverschuldeten Begebenheiten, das Recht auf Selbstbestimmung angetastet wird steht auf einem anderem Blatt.

Alle anderen Schritte sind zum Teil mit lebenslangen dazulernen und der Bereitschaft weiter an sich zu arbeiten verbunden.
l.g.
Bea


Offline bea

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Weils nur noch ein paar Tage hin ist, möchte ich die Ankündigung wieder hochholen. Zur Erinnerung:

Wann: Donnerstag, den 19.11.2009, 20:00 Uhr s.t.,

Wo: Hauptgebäude der Universität Bonn, Regina-Pacis-Weg, Hörsaal III

Eintritt frei
Anfang 2005: Versuch, als Crossdresser klarzukommen
Oktober 2005: HRT
Anfang 2006: weitgehend kompletter sozialer Wechsel
2007: VÄ, Orchiektomie und offizieller Beginn der Nadelepi
2008: GA-OP bei Dr. Rossi

Offline bea

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Der Vortrag war nicht gut besucht, laut meiner Zählung waren es gerade mal 11 Teilnehmer, also eigentlich sehr enttäuschend. Ob es daran lag/liegt, dass das Thema nicht pointiert genug dargestellt wurde, das Thema an sich die überwiegende (studentische) Mehrheit nicht interessiert(e) oder die Werbung nicht gut genug war, weiß ich nicht. Ich vermute, dass es eine Kombination aus allen dreien war.

Zu Anfang hielt Deborah einen ca. 35-minütigen Vortrag über das TSG. An der darauf folgenden Diskussion nahm dann auch ich teil. Sie war trotz allem interessant und recht intensiv. Vertieft wurden  Fragen, was  Geschlecht ist, wie es bestimmt werden könnte bzw. sollte. Zudem ging es um Möglichkeiten zur Vereinfachung des TSG-Verfahrens, besonders, ob es  bei Gericht bleiben sollte oder nicht, ausserdem, wie liberal eine Reform angelegt sein sollte. Keineswegs überraschend bereitete insbesondere das Thema PStÄ ohne GaOP  den Nichtbetroffenen Probleme.

Insgesamt nahm ich vom Podium einige wichtige Anregungen für die Zukunft mit, sowohl hinsichtlich des inhaltlichen als auch darüber, wie  Gestaltung und Rahmen ähnlicher  Veranstaltungen in Zukunft verbessert werden könnten.
Anfang 2005: Versuch, als Crossdresser klarzukommen
Oktober 2005: HRT
Anfang 2006: weitgehend kompletter sozialer Wechsel
2007: VÄ, Orchiektomie und offizieller Beginn der Nadelepi
2008: GA-OP bei Dr. Rossi